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Stiefmutter
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Die Stiefmutter ist das weibliche Gegenstück zum Stiefvater.
Sie ist nach einer Wiederverheiratung des Vaters (infolge von Tod oder Scheidung) die neue Ehegattin des Vaters, die mit ihrem Stiefkind (Stieftochter, Stiefsohn) nicht leiblich verwandt ist.
Abgrenzung
Im Gegensatz zur Ziehmutter ist die Stiefmutter mit dem Vater des Kindes verheiratet. Es besteht von daher zwar keine biologische Verwandtschaft, jedoch findet dadurch eine Verschwägerung statt.