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Ziehmutter
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Die Ziehmutter ist das weibliche Gegenstück zum Ziehvater.
Früher nannte man eine Amme[wp] Ziehmutter. Das Stillen der eigenen Kinder durch Lohn-Ammen ist bereits im Altertum belegt. Beispielsweise enthielt schon das babylonische Gesetzbuch Hammurapis (ca. 1780 v. Chr.) einen eigenen Paragraph für Ammen, im Alten Ägypten hatten sie oftmals eine hohe Stellung in den Familien und am Hof, das Alte Testament berichtet über den Tod Deboras, der Amme der Rebekka, als einer wichtigen Persönlichkeit.
Im Gegensatz zur Stiefmutter ist die Ziehmutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet. Es besteht von daher weder eine biologische Verwandtschaft noch eine Verschwägerung.
- Bedeutungen
- Frau, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern aufnimmt
- Mentorin, unterstützender Begleiterin
- Synonyme
- Pflegemutter
- Beispiele
- Die Ziehmutter liebte ihre Ziehtochter wie die eigenen Kinder.
- Der Abteilungsleiterin ist zugleich Ziehmutter des Projektes.