Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.
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Schuleingangsdiagnostik
Die Schuleingangsdiagnostik soll feststellen, ob Kinder "reif" genug sind bzw. die nötigen Fähigkeiten besitzen, um eingeschult zu werden. Synonyme bzw. verwandte Begriffe sind Schuleingangsuntersuchung, Schulfähigkeitstest, Schulreifeuntersuchtung/-test oder Schuleignungsdiagnostik, wobei mit letzterer prinzipiell aber auch Verfahrensweisen gemeint sein können, um die Eignung eines Kindes zum Besuch einer bestimmten Art von Schule, z. B. des Gymnasiums, festgestellt werden können.
Muss- und Kann-Kinder
Schulpflichtig sind Kinder, die im betreffenden Jahr bis zu einem bestimmten Stichtag das 6. Lebensjahr vollenden. Laut einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1997 soll der Stichtag zwischen dem 30. Juni und dem 30. September liegen.[1] Jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In begründeten Ausnahmefällen ist sogar die Einschulung von Kindern möglich, die das 6. Lebensjahr erst nach dem 31. Dezember vollenden.
Zu den unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer enthält die Webseite von "kita.volavi.de" eine relativ aktuelle Übersicht: [2] Da aber praktisch kein Jahr vergeht, in dem nicht wenigstens ein Bundesland Änderungen vornimmt - siehe hierzu den "Pressespiegel zum Thema Einschulung" des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland[3] - ist es empfehlenswert, sich jeweils aktuell zu informieren. Im besagten Pressespiegel wird auch deutlich, wie kontrovers die Diskussion geführt wird und wie sehr einzelne Länder im föderalistischen Bildungschaos herumeiern.
Relevanz für Trennungsväter
Das Thema kann für Väter interessant werden, wenn bei Bestehen eines Gemeinsamen Sorgerechts Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Zeitpunktes der Einschulung auftreten. Auch für Väter, die lediglich umgangswahrnehmender Elternteil sind, ist es beispielsweise durchaus möglich, einem Kind, das unbedingt in die Schule möchte und erkennbar schulfähig ist, notfalls auf dem Wege eines gerichtlichen Verfahrens zur Einschulung zu verhelfen.
Wenn man in einschlägigen Internetforen liest, stellt man zweierlei fest. Zum einen ist signifikant, dass sich überwiegend Mütter über die Thematik austauschen. Viele Väter stehen der Sache also entweder gleichgültig gegenüber oder sie akzeptieren mehr oder weniger zähneknirschend, dass die Kindsmutter entscheidet. Zum anderen neigt die überwiegende Mehrheit der Mütter dazu, ihre Kinder lieber noch ein Jahr länger im Kindergarten zu lassen. Und wenn sie dazu bereit sind, ein Kind doch früher einzuschulen, dann befürworten sie dies merkwürdigerweise vornehmlich bei Maiden.
Im Zweifelsfall früher einschulen
Für Kinder kann ein Verbleib im Kindergarten dann fatale Folgen haben, wenn es diese Einrichtung als langweilig und unterfordernd erlebt. Konkret droht dann eine Regression in Gestalt einer Beschädigung der für den Schulerfolg außerordentlich wichtigen Eigenschaften Neugier, Anstrengungsbereitschaft und Selbstvertrauen. Anders gesagt besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ihre Schulfähigkeit massiv beschädigt wird, wenn sie ein Jahr zu lang im Kindergarten bleiben müssen. Ein schlechter Start ist dann oft vorprogrammiert und wie diverse Eltern in den besagten Foren berichten, fühlen sich solche Kinder, wenn sie älter werden, auch in höheren Klassen zu alt und empfinden den Unterricht als langweilig.
Eine Broschüre des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums bringt die Dinge auf den Punkt:
Zitat: | «Gesunde, lernfreudige und wissbegierige Kinder sollten eingeschult werden - auch wenn sie noch nicht schulpflichtig sind.»[4] |
Bereits im März 2000 wies der Deutsche Lehrerverband in einem "Positionspapier zur Grundschule“ daraufhin, dass sich das Einschulungsalter in Deutschland immer weiter nach hinten verlagert hätte; derzeit fände die Einschulung in die Grundschule im Durchschnitt mit 6 3/4 Jahren statt. Diese Entwicklung sei aus pädagogischen Gründen als bedenklich zu betrachten, denn diese Entwicklung sowie die schulpraktischen Alltagserfahrungen würden darauf hinweisen, dass viele Kinder - gemessen an ihrem Entwicklungsstand und an ihrem Vermögen - zu spät eingeschult würden. Dieser Trend zu einer zu späten Einschulung müsse gestoppt werden.[5]
Auch eine neuere Studie zeigt auf, dass spät eingeschulte Kinder keine besseren Schüler werden, Das Resümee der Essener Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen: Ohne triftigen Grund sollten Kinder nicht spät eingeschult werden.[6]
Motorik und Geschicklichkeit fördern
Annette Heinbokel, Mitbegründerin der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind, sagt:
- "Sportlichkeit ist wichtiger als Körpergröße."[7]
Anders gesagt: Kinder, die tollpatschig und ungelenk sind, mögen intelligent sein, wie sie wollen, aber in der kindlich-brutalen Hackordnung gelten sie zuerst einmal als "Spastis", die beim Fußballspiel auf dem Pausenhof gehänselt bzw. beim gemeinschaftlich betriebenen, körperbezogenen Spiel ausgegrenzt werden. Solche Beschädigungen des Selbstwertgefühls überschatten naturgemäß die Freude am Lernen und können dem Kind den Schulbesuch insgesamt vergällen. Deshalb sollten Eltern, die ihr Kind früh einschulen möchten, sich frühzeitig um eine gute motorische Förderung ihres Kindes bemühen.
Wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann
Falls im konkreten Fall eine gütliche Einigung mit der Kindsmutter scheitert, obwohl das Kind unbedingt in die Schule will und nach Einschätzung des Vaters mutmaßlich schulfähig ist, kann eine potentielle Gefährdung des Kindeswohls im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB vorliegen. Vor dem Gang zum Familiengericht empfiehlt es sich, einen Schuleignungstest von einer qualifizierten Person - dies sind in der Regel Diplom-Pädagogen mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt - durchführen zu lassen, auf deren Grundlage dann eine fachlich fundierte Einschätzung formuliert wird. Ideal wäre es, die fachwissenschaftliche Stellungnahme zuerst der Mutter zukommen zu lassen, um vielleicht doch noch einen Sinneswandel zu erreichen. Fruchtet das nichts, bleibt nur noch der Klageweg. Ein entsprechender Antrag muss dann zum Ziel haben, das fehlende Einverständnis der Mutter durch Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis auf den Vater oder durch gerichtliche Anordnung zu ersetzen. Wichtig ist, die gerichtliche Entscheidung auf dem Weg des vorläufigen Rechtsschutzes zu beantragen, damit der Beschluss rechtzeitig vor Beginn des Schuljahrs erwirkt werden kann.
Quellen mit Informationen zur Beurteilung der Schulfähigkeit im Internet
Hier einige Quellen, wo man sich im Detail informieren kann:
- Erfolgreich starten! Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule[8]
- Renate Niesel: Schulreife oder Schulfähigkeit - was ist darunter zu verstehen?[9]
- Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen[10]
- Dr. Hans Toman: Schulfähigkeit und Schuleingangsdiagnostik[11]
- Schulfähigkeit - Voraussetzungen und Kriterien[12]
Die letztgenannte Quelle beinhaltet die Checkliste "Kriterien für die Feststellung der Schulfähig" aus dem "Grundschulmagazin" 2-2004.
Eignungstests
Zur Feststellung der Schulfähigkeit gibt es diverse Eignungstests. Sofern die Grundschule auf Betreiben eines Elternteils einen entsprechenden Test durchführt und das Ergebnis negativ ausfällt, kann es angebracht sein, Nachforschungen über die Validität des betreffenden Testverfahrens anzustellen. Recherchen sind möglich über das "Datenbanksegment PSYNDEX Tests"[13] des "Leibniz-Zentrum für psychologische Information und Dokumentation"[14] Die Datenbank enthält teils umfassende Informationen über die in den deutschsprachigen Ländern angewandten Tests, Fragebögen und anderen diagnostischen Instrumenten aus allen Bereichen der Psychologie und der Pädagogik.
Beliebt ist beispielsweise der "GSS" - Göppinger sprachfreier Schuleignungstest. Wie sein Name verrät, wurde er sprachfrei konstruiert und besteht aus 10 Untertests zur Erforschung von Kriterien wie "Konzentrationsfähigkeit" und "Ausdauer", "Auffassungsgabe" oder "Unterscheidungsvermögen" Zwar schließt er Nachteile aufgrund schlechterer Sprachkenntnisse aus, wie sie z.B. bei Kindern mit Migrationshintergrund gegeben sein können. Die wichtigen Kriterien "passives Sprachverständnis" und "sprachliche Ausdrucksfähigkeit" werden bei ihm allerdings nicht untersucht.
Im Übrigen stuft "Psyndex" die Validität des Tests als schlecht ein, da lediglich für die Vorgängerversion des 1998 überarbeiteten Tests einige wenige und an geringen Stichproben durchgeführte Validierungsuntersuchungen vorliegen würden.[15]
Die Beurteilung der Vorgängerversion ist im Netz nicht mehr verfügbar. Hier hieß es jedoch, der Test sei "ungenügend valide“. In der Untersuchung von Reischmann und Scheurle (1976) hätten nur vier von 21 als nicht oder fraglich schulreif eingeschätzten und dennoch eingeschulten Kindern (1971 bis 1973) Schulprobleme (Nichtversetzung etc.) gezeigt. Hingegen scheiterten sechs Kinder trotz guter Testergebnisse. Unter der Überschrift "Bewertung" wurde gesagt, der GSS sei ein leicht anwendbarer Test, der Rückschlüsse auf die Schulfähigkeit eines Kindes ermöglichen soll. Leider werde im Manual nicht dokumentiert, woher die einzelnen Testaufgaben stammten und nach welchen Kriterien die Itemauswahl stattfand. Auch würde nicht erläutert, auf welcher Grundlage verschiedene Tests zu Skalen zusammengefasst werden könnten. Zwar könne die Zuverlässigkeit des Gesamttestwertes als befriedigend gelten, doch fehlten die entsprechenden Angaben zu den Subtests bzw. zu den zusammengefassten Skalen. Die Untersuchungen zur Gültigkeit liessen zu wünschen übrig. Die Validierungsstudien seien nicht nur völlig veraltet und somit entgegen der Auffassung im Manual wahrscheinlich nicht auf die heutige Situation zu übertragen, sondern wären auch an sehr kleinen und z. T. selegierten Stichproben erfolgt. Befremdlich wirke das Fehlen jeglicher Studien zur prädiktiven Validität bzw. der späteren schulischen Bewährung. […] Insgesamt könne die Anwendung des Tests nur eingeschränkt empfohlen werden. Aktuelle Validierungsuntersuchungen wären dringend erforderlich.
Zum Gütekriterium "Objektivität" heißt es, die Auswertungsobjektivität wäre aufgrund der zeichnerischen Aktivitäten des Kindes besonders fraglich. Untersuchungen hierzu würden nicht vorliegen.
Mittlerweile gibt es eine entsprechende Studie aus der Schweiz. Ihr Tenor ist: Die Schulreife von Vorschulkindern ließe sich nicht an ihren Zeichnungen erkennen. Viele Einschulungstests seien daher fragwürdig.[16]
Wesentlich besser ist das auch von Amtsärzten bei den Gesundheitsämtern angewandte "Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Einschulungsuntersuchungen SOPESS".
Einzelnachweise
- ↑ Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.1997[ext]
- ↑ kita.volavi: Rund ums Thema Schule - Einschulung 2012 in den Bundesländern
- ↑ Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Pressespiegel zum Thema "Einschulung"
- ↑ Ich freue mich auf die Schule - Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz[ext] - Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Juli 2015 (24 Seiten), S. 7
- ↑ MEMORANDUM Positionspapier zur Grundschule März 2000
- ↑ Spiegel: Späte Einschulung: Apfel oder Münze
- ↑ Einschulung: Reif für die erste Klasse?, FAZ am 26. Mai 2012
- ↑ Erfolgreich starten! Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule[ext] - Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (22 Seiten)
- ↑ Renate Niesel: Schulreife oder Schulfähigkeit - was ist darunter zu verstehen?
- ↑ Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen: Eltern-Info: Kriterien für die Schulfähigkeit
- ↑ Schulfähigkeit und Schuleingangsdiagnostik[ext] - Dr. Hans Toman, 4. Mai 2005 (6 Seiten)
- ↑ SKG-Forum: Schulfähigkeit - Voraussetzungen und Kriterien (SchulKinderGarten-Forum - Die Webseite für Leiter von Schulkindergärten von Marianne Broglie, Diplom-Sozialpädagogin)
- ↑ Datenbanksegment PSYNDEX Tests
- ↑ Leibniz-Zentrum für psychologische Information und Dokumentation
- ↑ PSYNDEX Dokument 9000223 GSS - Göppinger sprachfreier Schuleignungstest
- ↑ Irène Dietschi: Intelligenz ist keine Kunst, NZZ Online am 12. April 2009 (Die Schulreife von Vorschulkindern lässt sich nicht an ihren Zeichnungen erkennen. Viele Einschulungstests sind daher fragwürdig.)