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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Sabine Mayer

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Sabine Mayer
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Beruf Jurist, Autor

Dr. Sabine Mayer ist eine deutsche Rechtsanwältin.

Sie ist ledig.[1]

Sie arbeitet als Rechtsanwältin seit 2000 und Fachanwältin für Familienrecht seit 2004.[2]

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie Referentin des Interessens­verbandes Unterhalt und Familien­recht (ISUV) zu den Themen:


; Wie entstand die Idee zu dem Buch?
Diese Idee drängt sich zwangsläufig auf, wenn man als Anwältin seit fast 14 Jahren überwiegend mit Menschen zu tun hat, die unter den Folgen eines unbedarften "Ja", sprich unter ihrer Ehe leiden. Die meisten davon sind unglücklich, psychisch angeschlagen und führen zum Teil sogar körperliche Erkrankungen auf ihre Ehe zurück. Aber damit nicht genug. Wenn sich die Betroffenen endlich dazu durch­gerungen haben, ihrer Ehe ein Ende zu setzen, geht das Leid erst richtig los.
Und zwar dann, wenn nach der Trennung in meist langwierigen gerichtlichen Verfahren um Unterhalt, die Kinder, das Vermögen, den Hausrat, das Familien­wohn­heim, gemeinsame Schulden etc. gestritten wird. Vielen wird erst dann richtig bewusst, worauf sie sich mit ihrem "Ja" eingelassen haben. Und zwar auf ein knallhartes Rechtsgeschäft, das für viele bereits den finanziellen Ruin brachte, ganz zu schweigen von den zahlreichen menschlichen Katastrophen.
Wenn allerdings den Betroffenen diese Erkenntnis erst im Rahmen einer Trennung oder eines Scheidungs­verfahrens kommt, ist es zu spät. Deshalb sollte man bei der Ursache einer jeden ehelichen Aus­einander­setzung bzw. Scheidung ansetzen, und zwar bei der Eheschließung.
"Der Staat lässt Bürger beim Rechtsgeschäft Ehe ins offene Messer laufen"
Das klingt ja fast so, als wäre die Ehe etwas per se negatives, wovor man die Menschen warnen muss.
Etwas per se negatives nicht, aber eine gesetzliche Aufklärung bzw. Warnung fände ich in der Tat angebracht. Viele Mandanten, die von den negativen Auswirkungen der Ehe gebeutelt werden, sind oft sprachlos, was sie mit ihrem Ja-Wort ausgelöst haben und beklagen sich, weshalb sie bei der Eheschließung nicht aufgeklärt wurden, um sich ggf. durch Verträge zu schützen.
Dies betrifft nicht nur die Folgen im Rahmen der Trennungs- bzw. Scheidungs­situation. Oftmals ergeben sich nachteilige Auswirkungen während intakter Ehe, zum Beispiel wenn der Staat den Unterhaltsvorschuss der minderjährigen Kinder streicht, nur weil die Kindesmutter wieder geheitatet hat mit der Folge, dass letztendlich der Stiefvater für die Kinder, die nicht mit ihm verwandt sind, aufkommen muss.
Da es der Staat ansonsten sehr genau mit Aufklärungs- und Hinweis­pflichten nimmt und er sehr empfindlich ist, was Verträge mit längerer Laufzeit betrifft, hat sich mir die Frage aufgedrängt, weshalb der Staat seine Bürger beim folgenschweren Rechtsgeschäft der Ehe ins offene Messer laufen lässt.
Ohne Ihr Buch vorwegzunehmen: was sind aus Ihrer juristischen Sicht schwerwiegende Argumente, die gegen eine Ehe sprechen?
Die verdeckte Schwiegerkindhaftung, die Mitverpflichtung des Ehegatten bei Alltags­geschäften, keine freie Verfügungs­gewalt über das eigene Vermögen (im Ganzen) während der Ehe, die erleichterte Zwangs­voll­streckung[wp] gegen Ehegatten, Wegfall von UVG bei Eheschließung, fristlose Kündigung durch die katholische Kirche bei Wiederheirat, das langwierige und kostspielige Prozedere, um sich von dem Vertrag Ehe wieder zu lösen, die zum Teil als ungerecht empfundenen Trennungs- bzw. Scheidungs­folgen beim Unterhalt, Zugewinn, Hausrats­teilung, Versorgungsausgleich etc., die oftmals praktizierte Einbeziehung und Manipulation von Kindern im Rahmen ehelicher Aus­einander­setzungen, die Fortdauer der Unterhaltspflicht dem Ex-Ehegatten gegenüber beim Tod des Pflichtigen, um nur ein paar zu nennen.
Sie zählen ja gleich ein ganzes Arsenal an Gründen auf. Nicht jeder steckt so tief im Familienrecht, dass er mit diesen Begriffen auch praktische Beispiele verknüpfen würde. Können Sie ein paar davon nennen?
Wegen der Verständlichkeit finden Sie jede Menge solcher Beispiele, nämlich 66 Fälle, in meinem Buch. Denn jeder Grund, den ich gegen die Ehe anführe, beginnt mit einem Beispielsfall.
Aber ich verweise gerne auf das Argument, das der Bundesgerichtshof erst kürzlich geliefert hat. Ein Ehemann musste seinen Lottogewinn, den er viele Jahre nach der Trennung von seiner Ehefrau gemacht hat, dennoch mit dieser teilen. Ihm blieb von dem Geld letztendlich nur ein Bruchteil übrig, da er von seiner Hälfte zusätzlich die gesamten Anwalts- und Gerichts­kosten bezahlen musste.
Dieser Fall ist zwar etwas exotisch. In der Praxis kommt es allerdings häufiger vor, dass ein Ehegatte während der Ehe und des Zusammen­lebens einen Unfall erleidet und sich das Schmerzensgeld im Endvermögen des Verletzten befindet. Ebenso knallhart wie im "Lottofall" ist die hierzu ergangene Rechtsprechung. Denn auch das Schmerzensgeld unterliegt dem Zugewinnausgleich und muss mit dem Ehegatten geteilt werden.
"Die Ehe macht in der heutigen Zeit keinen Sinn mehr"
Sie hatten ja schon darauf hingewiesen, dass Sie als Anwältin seit fast 14 Jahren überwiegend mit Menschen zu tun haben, die unter den Folgen ihrer Ehe leiden. Verändert dies nicht ganz automatisch die Einstellung zur Ehe?
Ich war der Ehe gegenüber schon immer kritisch eingestellt. Mein Beruf hat also an meiner Einstellung nichts geändert. Allerdings bin ich zwischen­zeitlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Nachteile der Ehe die Vorteile um ein Vielfaches übersteigen, bzw. dass sich die Vorteile so sehr in Grenzen halten, dass die Ehe in der heutigen Zeit keinen Sinn mehr macht.
Werden Sie überhaupt noch auf Hochzeiten eingeladen?
Zu einer Hochzeit war ich schon lange nicht mehr eingeladen (lacht). Die letzte liegt fünf Jahre zurück, die dazu­gehörige Scheidung war zwei Jahre später. Bei beiden Ereignissen war ich dabei.
Dies liegt aber nicht an meiner Einstellung zur Ehe, sondern eher daran, dass meine Freunde und Bekannten sich einfach nicht mehr trauen, sich zu trauen. Vor allem jetzt nicht mehr, nachdem sie mein Buch gelesen haben.
Welche Reaktionen haben Sie auf das Buch schon erhalten?
Bislang gab es nur positive Reaktionen. Die örtliche Presse hat sich sofort für das Thema und den Titel begeistert und entsprechend berichtet. Ich werde auch oft auf der Straße oder beim Einkaufen auf das Buch angesprochen und ausnahmslos jeder war bislang meiner Meinung, dass Heiratswillige vor der Eheschließung auf die negativen Folgen der Ehe hingewiesen werden sollten. Eine Mandantin, die ich vor vielen Jahren bei ihrer Scheidung vertreten habe, meinte, dass ein solches Buch längst überfällig war. Sie hätte sich gewünscht, dass sie es vor ihrer Heirat gelesen hätte, da ihr dann mit Sicherheit viel Leid erspart geblieben wäre.
– Das Interview führte Constantin Körner[1]

Veröffentlichungen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Constantin Körner: 66 Gründe gegen die Ehe: "Trau Dich - nicht!", Legal Tribune Online (LTO) am 30. November 2013 (Interview)
  2. 2,0 2,1 Rechtsanwaltskanzlei Neuötting: Dr. Sabine Mayer