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Religionsrecht

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Der Begriff Religionsrecht bezeichnet religiös begründetes Recht und herrscht per Definition entweder in Theokratien[wp] als Berufsethik oder als Satzungsrecht[wp] innerhalb von religiösen Gemeinschaften, beispielsweise in Klöstern[jp].[1]

Einzelnachweise

  1. JurisPedia: Religionsrecht

Netzverweise

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Religionsrecht (11. Dezember 2011‎) aus der JurisPedia. Der Jurispedia-Artikel steht unter der Creative Commons Lizenz. In der JurisPedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.