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Rechtsbankrott

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Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechts­unter­worfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechts­grund­sätzen (z. B. pacta sunt servanda[wp], Willkürverbot[wp], Wettbewerb[wp] usw.).[1]

Zitat: «Wegen Rechtsbankrott des positiven Rechts ist nur das absolute Naturrecht gültig!» - Eric Schwarz[2]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise

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