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Rechtsbankrott
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Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda[wp], Willkürverbot[wp], Wettbewerb[wp] usw.).[1]
Zitat: | «Wegen Rechtsbankrott des positiven Rechts ist nur das absolute Naturrecht gültig!» - Eric Schwarz[2] |
Einzelnachweise
- ↑ Rechtslexikon: Rechtsbankrott
- ↑ Eric-Schwarz-Seite
Querverweise
Netzverweise
- Datenbank der Fakten: Studien, Expertisen, Gutachten, E-Books, Eric-Schwarz-Seite am 24. Oktober 2017 (Der Nachweis des Rechtsbankrotts und der Rechtsperversion durch Rechtsblindheit, Stillstand der Rechtspflege und Rechtspositivismus.)
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