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Ordnungspolitik

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Hauptseite » Politik » Ordnungspolitik

Der Begriff Ordnungspolitik bezeichnet summarisch alle staatlichen Vorschriften, Institutionen und Handlungen, deren Zweck darin besteht, die Wirtschaft nach den Prinzipien von Markt[wp] und Wettbewerb[wp], unter Gewährleistung größtmöglicher Handlungs­freiräume für die wirtschaftliche Betätigung von Privat­personen, zu organisieren.

Aufgaben

Ordnungspolitik zielt auf zweckgerichtete und zeitweilige staatliche Eingriffe in den Verlauf des Wirtschafts­geschehens auf Grundlage einer langfristigen politischen Handlungs­strategie ab. Die Legislative fungiert bei der Ausarbeitung der einschlägigen rechtlichen Rahmen­bedingungen als Initiant und Träger.

Ordnungspolitische Tätigkeiten können die Qualität des Wirtschafts­systems[wp] beeinflussen, daher sollten die Maßnahmen so angelegt werden, dass sie als sichere Planungs­grundlage dienen können.

Ihre Aufgaben sind folglich:

  • Definition der Freiheitsrechte[wp]
  • Garantie der Eigentumsordnung[wp]
  • Aufrechterhaltung des Wettbewerbs
  • soziale Sicherungs­systeme[wp]
  • Umverteilung
  • Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

Ordnungspolitik als wirtschaftspolitische Strategie

Als Wirtschaftspolitik werden die gesamten politischen Bestimmungen bezeichnet, mit denen der Staat Wirtschafts­verläufe regelt, sie beeinflusst oder in wirtschaftliche Durchführungen eingreift. Dabei werden in der Wirtschafts­politik diese drei Bereiche unterschieden:

  • Ordnungspolitik: Gestaltung der Wirtschaftsordnung[wp]
  • Konjunkturpolitik[wp]: Einflussnahme auf wirtschaftliche Abläufe
  • Strukturpolitik[wp]: Einflussnahme auf Wirtschafts­strukturen

Die ordnungspolitischen Instrumente wirken einerseits nach innen und sind somit Bestandteile nationaler Ordnungspolitik (z. B. Wirtschafts-, Sozial- und Arbeits­gesetz­gebung), können aber auch nach außen wirken und sind in diesem Fall Aspekte internationaler Ordnungspolitik (z. B. regionale Wirtschafts­integration, internationale Handelsabkommen[wp]).

Aufgabenverteilung zwischen Staat und Markt in einer Marktwirtschaft aus ordoliberaler Sicht

Hauptartikel in Wikipedia: Ordoliberalismus

Einige Kernaussagen von Staat und Markt:

Staat Markt
  • Private Eigentums-[wp] und Verfügungsrechte[wp] sichern
  • Vertragsfreiheit und Haftung[wp] gewährleisten
  • Infrastruktur[wp], Schulbildung[wp], Grundlagenforschung[wp] finanzieren
  • Definition und Kontrolle der Einhaltung sozialer Mindest­standards auf den Märkten
  • Bereitstellung eines von allen Wirtschafts­subjekten[wp] durch Konvention akzeptierten und möglichst wertstabilen Zahlungsmittels[wp]
  • Effiziente Verwendung knapper Ressourcen
  • Langfristige Gewinne durch Befriedigung der Konsumenten­wünsche[wp] erwirtschaften
  • In Forschung und Entwicklung[wp] für Innovationen investieren
  • Optimale Produktionsstruktur[wp] für den Einsatz der Produktions­faktoren[wp] schaffen
Ziel: Verlässliche Ordnungs- und Sozialpolitik Ziel: Effiziente Produktion[1]

Literatur

  • Walter Eucken[wp]: Ordnungspolitik. Hrsg. von Walter Oswald. 1. Auflage, Walter Eucken Archiv: Reihe Zweite Aufklärung. LIT, Münster 1999, ISBN 3-8258-4056-5.
  • Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Hrsg. E. von Eucken, P. K. Hensel, 6. Auflage, J. C. B. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-345548-4.
  • Hans-Günther Schlotter (Hrsg.): Ordnungspolitik an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. 1. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997, ISBN 3-7890-5087-3.
  • Ingo Pies[wp], Martin Leschke (Hrsg.): Walter Euckens Ordnungspolitik. J. C. B. Mohr, Tübingen 2002, ISBN 3-16-147919-X.
  • Alfred Schüller[wp], Hans-Günter Krüsselberg (Hrsg.): Grundbegriffe zur Ordnungstheorie und Politischen Ökonomik. 6., durchgesehene und ergänzte Auflage, Marburg 2004.
  • Helmut Woll[wp]: Kontroversen der Ordnungspolitik. München 1999.

Einzelnachweise

  1. Dominik Enste[wp]; Michael Hüther[wp]: Verhaltensökonomik und Ordnungspolitik, ISBN 978-3-602-24147-7, Seiten 32.f


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ordnungspolitik (29. April 2025) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.