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Memminger Prozess
Der Memminger Prozess fand von September 1988 bis Mai 1989 vor dem Landgericht Memmingen gegen den Arzt Horst Theißen wegen des Verdachtes der illegalen Abtreibung in mehreren Fällen statt. Das Verfahren fiel in die Zeit einer aufgeheizten politischen und gesellschaftlichen Debatte um die Rechtmäßigkeit von Abtreibungen. Darüber hinaus wurden wegen der Art der Verfahrensführung und der Zeugenvernehmung vielfach Zweifel an der Neutralität der Strafkammer geäußert. So wurde der Prozess auch als "Moderner Hexenprozess" bezeichnet. Theißen wurde am 5. Mai 1989 wegen Abtreibung und Steuerhinterziehung erstinstanzlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, zudem wurde ein dreijähriges Berufsverbot verhängt. Nach erfolgreicher Revision wurde der Arzt in der Hauptverhandlung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt; ein Berufsverbot wurde diesmal nicht ausgesprochen.
Literatur
- Gisela Friedrichsen: Abtreibung. Der Kreuzzug von Memmingen., Fischer 1991, ISBN 3-596-10625-7
- Elke Kügler: Memmingen. Abtreibung vor Gericht. Eine Dokumentation und Einschätzung zum Prozess., Hrsg.: Pro Familia, Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung. Holtzmeyer 1989, ISBN 3-923722-36-2
- Norbert Kückelmann[wp]: "Abgetrieben" (1992, 99 Min.)
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Memminger Prozess
- Elf Jahre nach Abtreibungsprozess: Memminger Frauenarzt scheitert vor Bundesverfasungsgericht, RP Online am 8. Juni 2000
- Richter: Gefühl der Satisfaktion, Spiegel am 2. April 1990 (Der Vorsitzende des Memminger Abtreibungsprozesses verschickt sein Urteil "mit Genugtuung" an rigorose Abtreibungsgegner.)
- Gisela Friedrichsen: Ich brauche ein zweites Memmingen (Heiland für die einen, für andere ein Teufel, und Fuldas Bischof ließ die Glocken gegen ihn läuten: Gisela Friedrichsen erzählt, wie der Schrecken von damals und die Welt von heute für den Frauenarzt Dr. Horst Theissen aussehen), Spiegel am 1. April 1999