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Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung[wp] in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-[wp], Pflege-[wp] und Rentenversicherung[wp]. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen[wp] zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil[wp] entsprechenden Beitrag.
Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse (KSK) zuständig. Sie ist eine unselbständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Abteilung der Unfallversicherung Bund und Bahn[wp]. Sitz beider Kassen ist Wilhelmshaven. Seit Mitte 2007 ist auch die Deutsche Rentenversicherung[wp] für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe[wp] zuständig.[1]
Leistungen
Das Künstlersozialversicherungsgesetz[wp] (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; der andere Beitragsanteil wird über die Künstlersozialversicherung finanziert. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten ("Verwerter").
Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die Künstlersozialkasse (KSK) aber nicht zuständig. Sie meldet die versicherten Künstler und Publizisten lediglich bei den Kranken- und Pflegekassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei der Datenstelle der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge an die zuständigen Träger weiter. Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis (Rente, Krankengeld, Pflegegeld etc.) erbringen ausschließlich der zuständige Rentenversicherungsträger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung
Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten für Künstler/Publizisten vor, sich von der gesetzlichen Krankenversicherungs-/Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen:
- für Berufsanfänger
- für Höherverdienende
Wer die Absicht hat, sich zugunsten einer privaten Krankenversicherung von der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem KSVG befreien zu lassen, sollte sich mit den Unterschieden zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung vertraut machen, bevor entsprechende Anträge gestellt werden.
Einzelnachweise
- ↑ Quelle: Information zur Künstlersozialabgabe, 1. Juli 2012, Deutsche Rentenversicherung
Netzverweise
- Webpräsenz: kuenstlersozialkasse.de
- Wikipedia führt einen Artikel über Künstlersozialversicherung
- Jürgen Hass gibt eine Erklärung zur Künstlersozialkasse - Außenhandelskammer Mercosur (11. Februar 2019) (Länge: 3:15 Min.)