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WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Künstlersozialkasse

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Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung[wp] in Deutschland. Sie ermöglicht frei­schaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-[wp], Pflege-[wp] und Renten­versicherung[wp]. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen[wp] zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil[wp] entsprechenden Beitrag.

Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die Künstler­sozial­kasse (KSK) zuständig. Sie ist eine unselbständige, jedoch haushalts- und vermögens­mäßig gesonderte Abteilung der Unfallversicherung Bund und Bahn[wp]. Sitz beider Kassen ist Wilhelmshaven. Seit Mitte 2007 ist auch die Deutsche Rentenversicherung[wp] für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe[wp] zuständig.[1]

Leistungen

Das Künstlersozialversicherungsgesetz[wp] (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflege­versicherung.

Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungs­beiträge; der andere Beitragsanteil wird über die Künstler­sozial­versicherung finanziert. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten ("Verwerter").

Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflege­versicherung ist die Künstler­sozial­kasse (KSK) aber nicht zuständig. Sie meldet die versicherten Künstler und Publizisten lediglich bei den Kranken- und Pflege­kassen (Allgemeine Orts­kranken­kassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungs­kranken­kassen) und bei der Datenstelle der Renten­versicherung an und leitet die Beiträge an die zuständigen Träger weiter. Leistungen aus dem Versicherungs­verhältnis (Rente, Krankengeld, Pflegegeld etc.) erbringen ausschließlich der zuständige Renten­versicherungs­träger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Private oder gesetzliche Kranken­versicherung

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten für Künstler/Publizisten vor, sich von der gesetzlichen Kranken­versicherungs-/Pflege­versicherungs­pflicht befreien zu lassen:

  • für Berufsanfänger
  • für Höherverdienende

Wer die Absicht hat, sich zugunsten einer privaten Kranken­versicherung von der gesetzlichen Kranken­versicherung nach dem KSVG befreien zu lassen, sollte sich mit den Unterschieden zwischen einer privaten und der gesetzlichen Kranken­versicherung vertraut machen, bevor entsprechende Anträge gestellt werden.

Einzelnachweise

  1. Quelle: Information zur Künstlersozialabgabe, 1. Juli 2012, Deutsche Rentenversicherung

Netzverweise