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Jürgen Rudolph

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Jürgen Rudolph
Juergen Rudolph.jpg
Geboren 25. Juli 1943
Beruf Richter, Jurist
URL rudolph-ra.de

Jürgen Rudolph (* 1943) ist ein deutscher Jurist. Er war bis 2008 Richter a. D. am Familiengericht Cochem und ist Mitgründer des so genannten interdisziplinären Kooperationsprojekts Cochemer Praxis[1] ("Cochemer Modell"). Dieses international bekannte Projekt hatte die Vernetzung der am familien­gerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen zum Ziel.

Von 2009 bis 2012 war er Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit Dumslaff & Partner[2] und ist seit 2013 für die Kanzlei Rudolph in Koblenz - unter anderem - anwaltlich und beratend tätig.[3]

Weitere Eckpunkte

  • Studium der Rechtswissenschaften sowie Griechisch und Philosophie in Kiel
  • 1973 - 2008 Richter in Rheinland-Pfalz
  • 1973 - 1974 Jugendrichter am Amtsgericht Koblenz
  • 1975 Richter beim Landgericht Koblenz
  • 1976 Staatsanwalt an der Zentralstelle zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Koblenz
  • 1977 - 1979 Richter in einer Baukammer am Landgericht Koblenz
  • 1979 - 2008 Familienrichter am Amtsgericht in Cochem, Gründungsmitglied der Neuen Richtervereinigung www.nrv-net.de, von 1989 - 1995 zudem Vorstandsmitglied
  • seit 1991 Sprecher der Fachgruppe Juristenausbildung in der NRV
  • seit 2003 Ausbilder für die mit dem Familienkonflikt befassten Professionen
  • 2001 - 2008 Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland - Pfalz
  • darüber hinaus Mitgründer des Instituts für interdisziplinäre Ausbildung (www.interdisziplinaere-ausbildung.de). Dieses Institut befasst sich mit der interdisziplinären Ausbildung für Familienrichter, Rechtsanwälte, Berater, Sachverständige, Jugendamtsmitarbeiter, Mediatoren und Verfahrensbeiständen im Familienrecht.

Rudolph ist Fachmann für Kindschaftsrecht Ausbilder für die mit dem Familienkonflikt befassten Professionen und gern gesehener Experte in Funk & Fernsehen sowie international gefragter Gastredner auf fachspezifischen Kongressen und Tagungen.[4]

Werke

  • Du bist mein Kind. Die Cochemer Praxis - Wege zu einem menschlicheren Familienrecht. Schwarzkopf&Schwarzkopf 2007, ISBN 3-89602-784-0[5]

Zitate

"Kein Kinderspiel. Konfliktschlichtung im Elternstreit." (Sabine Voss), Teil 1 4:50-5:50 Min.: Familienanwalt Bernhard Theissen über Strategien, mit denen Mütter im Umgangsrechtsstreit vertreten werden:

"Ziel war zu erreichen, dass der Vater die Kinder entweder gar nicht sieht oder das auf ein Minimum beschränkt wird. Und nachdem ich genau so wenig wie die anderen Kollegen und die Familienrichter irgendeine Ausbildung zu der Frage hatte, was macht das eigentlich mit Kindern, wenn die ein Elternteil über lange Zeit nicht sehen, bin ich der Meinung gewesen, ja, das ist doch OK, die Mutter kann die Kind gut versorgen, die hat eine gute Beziehung, das wird für die Kinder schon besser sein, wenn die nicht den ganzen Stress dort mitbekommen. Und habe dann die Verfahren auch so betrieben und den Mandantinnen konnte ich regelmäßig sagen: 'Sie brauchen sich gar keine Sorgen zu machen, wir spielen auf Zeit. Sie schaffen Fakten, Sie ziehen aus, Sie holen die Kinder mit und dann tut sich erstmal gar nichts. Dann soll er doch mal kommen, soll er doch mal Anträge stellen.' Das dauert, das hat immer lange gedauert. Bei vielen Gerichten dauert es heute noch lange. Es ist überhaupt Seltenheit, dass man in diesen Verfahren den ersten Termin nach vier, fünf, sechs Monaten bekommt."

"Kein Kinderspiel", Teil 1 6:30-7:15 Min.: Dann greift natürlich das Ruhe-Argument, vorgetragen von Jugendamtmitarbeitern:

"Das Kind ist anlässlich der Besuche so belastet und so durch den Wind, dass es mal etwas Ruhe braucht, dass die Besuchskontakte zum Vater vielleicht auf ein Vierteljahr ausgedehnt werden [sollen] und dann kommt es zur Ruhe und dann wird es schon besser werden."

"Kein Kinderspiel", Teil 1 7:30-5:50 Min.: Dann wird der Hebel angesetzt, den Vater vollständig zu entsorgen. Jürgen Rudolph:

"Die Richterin, der Richter ist hin- und hergerissen zwischen den Positionen und holt ein Sachverständigengutachten ein. Und wenn man Glück hat, liegt nach weiteren sechs Monaten, meistens aber erst nach weiteren zwölf Monaten, das Sachverständigengutachten vor und die Kinder sind mittlerweise ein, zwei, vielleicht auch drei Jahre älter geworden, möglicherweise hat in dieser Zeit auch kein Kontakt mehr zwischen den Kindern und dem anderen Elternteil stattgefunden, dann bleibt den Sachverständigen nicht viel anderes übrig als zu kapitulieren und zu sagen, also, die sind so entfremdet, und da muss Ruhe einkehren, und wir empfehlen erst einmal ... eigentlich eine Empfehlung, für die man kein Sachverständigengutachten braucht. Das Gutachten beschreibt eine Situation, zu der es selbst maßgeblich beigetragen hat. Das ist übrigens auch eine Form der strukturellen Gewalt, die von den Eltern übrigens so empfunden wird, vor allem von den Eltern, die dann aufgrund diese Verfahrensart komplett aus dem Leben ihrer Kinder herausgedrängt wurden."

Einzelnachweise

Netzverweise