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halal

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Hauptseite » Religion » Islam » Halal
Halal-Metzgerei (Paris)
Halal-Restaurant in Whitechapel[wp] im London Borough of Tower Hamlets[wp], einem Viertel mit zahlreicher muslimischer Bevölkerung

Das arabische Beiwort halal (arabisch: حلال, DMG ḥalāl; "erlaubt", "zulässig") bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig sind. Als dritte der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft[wp] steht sie zwischen haram[wp], verbotenen, und fard[wp], pflichtmäßigen Handlungen. Es existiert zwischen halal und haram eine mit dem Begriff makruh[wp] (verpönt/unerwünscht) bezeichnete Grauzone, die nicht ausdrücklich verbotene, jedoch nicht empfohlene Handlungen, Tätigkeiten und Verhaltensweisen, zusammengefasst.[1]

Religiöser Hintergrund

Die Speisevorschriften des Islam sind im Koran[wp] und in der Sunna[wp] geregelt. Grundsätzlich gilt, dass alle Lebensmittel erlaubt sind, mit Ausnahme solcher, die ausdrücklich bzw. eindeutig verboten wurden. Einem Muslim ist unter anderem der Verzehr von Schweinefleisch und dessen Nebenprodukten, von Blut und der Konsum von berauschenden Mitteln unter anderem alkoholischen oder alkohol­haltigen Getränken verboten.

Halal-Fleisch

Ähnlich wie beim koscheren[jw] Fleisch im Judentum darf im Islam nur das Fleisch von Tieren verzehrt werden, die explizit zu diesem Zweck für zulässig deklariert werden und von solchen stammt, die regelgerecht geschlachtet wurden und nicht bereits verendet waren. Die Tiere werden - anders als nach mittel­europäischen Standards - in Schlachthöfen ohne Betäubung mit einem Messer durch einen einzigen großen Schnitt quer durch die Hals­unterseite getötet, wodurch die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speise­röhre durchtrennt werden. Der Zweck der Praxis des Schächtens[jw] besteht darin, das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres zu gewährleisten.

Im Koran heißt es dazu:

Zitat: «Verboten ist euch (der Genuß von) Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und (von) Fleisch, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tod) geschlagen, (zu Tod) gestürzt oder (von einem anderen Tier zu Tod) gestoßen ist, und was ein wildes Tier angefressen hat - es sei denn, ihr schächtet es (indem ihr es nachträglich ausbluten laßt) – , und was auf einem (heidnischen) Opferstein geschlachtet worden ist, ...»Koran Sure 5, Vers 3, Übersetzung: Rudi Paret[wp][2]

Abgrenzung koscher - halal

Der dem Begriff halal vergleichbare jüdische Begriff in den jüdischen Speise­vorschriften[jw] ist koscher. Teilweise sind die Vorschriften deckungsgleich, teilweise verschieden. Im Islam herrscht ein absolutes Alkoholverbot, während im Judentum der Konsum alkoholischer Getränke nicht nur erlaubt, sondern teilweise einen integralen Bestandteil der Religions­ausübung bildet, wie beispielsweise am Eingang des Schabbats[jw] oder am Sederabend[jw] zu Pessach[jw]. Nur im Judentum besteht das Verbot von Chametz[jw] (an Pessach), wohingegen der Islam kein Verbot des Kochens am Freitag, dem wöchentlichen Feiertag, analog dem Kochverbot an Schabbat, dem jüdischen wöchentlichen Ruhetag, kennt. Im Judentum müssen koschere Tiere gespaltene Hufe haben und Wiederkäuer sein, während im Islam beispielsweise das Fleisch von Kamelen und Hasen gegessen werden darf. Im Judentum darf nur ein Schochet - eine speziell ausgebildete und mit allen Gesetzen der Schechita[jw] vertraute Person - die Schlachtung von koscheren Tieren vollziehen. Dhabihah[wp], das islamische Schächten, kann jedoch "von jedem gesunden erwachsenen Muslim [...] unter Befolgung der von der Scharia[wp] vorgeschriebenen Regeln durchgeführt werden". Im Judentum darf nur das Fleisch von Fischen, die Schuppen und Flossen haben, verzehrt werden, während bei der Mehrheit der Muslime fast alles, was aus dem Meer an Nahrung gewonnen wird, auch als halal gilt. Die Schiiten[wp] befinden demgegenüber nur das Fleisch von Fischen mit Schuppen und dasjenige von Garnelen für halal, wohingegen alle anderen Fischarten als haram eingestuft werden. Die im Judentum vorgeschriebene Trennung von fleischigen und milchigen Nahrungsmitteln sowie dem einschlägigen Geschirr existiert im Islam nicht. Die Auffassung über die Zulässigkeit des Verzehrs von spezifischen Teilen des Fleisches von Exemplaren bestimmter Tierarten differiert zwischen beiden Religionen.[3]

Einzelnachweise

  1. halal.de
  2. corpuscoranicum.de Sure 5 Vers 3
  3. Alles koscher und halal? Religiöse Gebote als Wirtschaftsfaktor[archiviert am 20. Dezember 2020], br online am 20. Dezember 2020

Netzverweise

Verwendungsbeispiele

Zitat: «[Einer meiner Leser meint], dass "vegan" nur dazu diene, so alles "halal" zu machen, dass man es nicht merkt. Also so eine Art universalhalal, um meiner Sprachphantasie mal Auslauf zu gewähren.» - Hadmut Danisch[1]

Einzelnachweise