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Haager Landkriegsordnung
Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) ist ein "Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges", dass am 18. Oktober 1907 durch die Staatengemeinschaft geschlossen wurde. Von deutscher Seite unterzeichnete der damalige deutsche Kaiser[wp] dieses Abkommen und auf deutschem Staatsgebiet gilt es seit dem 26.01.1910 (RGBl. 1910, S. 107).
Die Haager Landkriegsordnung wurde geschaffen, um "die allgemeinen Gesetze und Gebräuche des Krieges einer Durchsicht zu unterziehen, sei es, um sie näher zu bestimmen, sei es, um ihnen gewisse Grenzen zu ziehen, damit sie soviel wie möglich von ihrer Schärfe verlieren". Unter anderem ist dort in Art. 43 geregelt, dass, "nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen hat, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze". Dies geschieht durch eine grundsätzliche Regelung - ein Grundgesetz.
Ein Grundgesetz kann somit als ein "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit" definiert werden.
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Haager Landkriegsordnung
- Text der Haager Landkriegsordnung
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Die HLKO wurde nie angewandt, da die USA seit 1871 eine Aktiengesellschaft - eine Companie ist- Verfassunggebende Versammlung (26. Oktober 2017) (Länge: 61:19 Min.) (Hinweis: Dieses Video ist nicht mehr verfügbar, weil das mit diesem Video verknüpfte YouTube-Konto gekündigt wurde.)