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Gummiparagraph
Gummiparagraph meint abwertend eine gesetzliche Bestimmung, die vermeintlich zu allgemein oder zu unbestimmt formuliert ist, so dass die mangelnde Genauigkeit erlaube, das betreffende Gesetz "gummiartig" zu dehnen und gemäß eigenen Zwecken zu verzerren.[1]
Das Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gummi[wp] und Paragraph[wp], hat die Unterbegriffe Generalklausel und Ermessensvorschrift.[1]
Gummiparagraphen enthalten oft unbestimmte Rechtsbegriffe, welche dann von Richtern mit Inhalt gefüllt werden und so in der Rechtsprechung eine weitreichende Richterwillkür erlauben, wobei der Schein eines rechtsstaatlichen Verfahrens gewahrt bleibt.
Zitat: | «Gesetzestext, der so ungenau und allgemein formuliert ist, dass er unterschiedlich interpretiert werden kann.»[2] |
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Wiktionary: Gummiparagraph, abgelesen am 18. Juli 2013
- ↑ Väternotruf: Gummiparagraph