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Finanzamt Neubrandenburg
Das Finanzamt Neubrandenburg ist als zentrale Behörde für alle deutschen Rentner im Ausland zuständig.
Erfahrungen
Zitat: | «Das Amt [Finanzamt Neubrandenburg] ist weltweit für diese Rentnergruppe zuständig und fordert sie auf, für die Zeit seit 2005 rückwirkende Steuererklärungen abzugeben. Grund dafür ist das geänderte Rentenrecht, das seit jenem Jahr gilt. Dies hat zur Folge, dass nun nach und nach mehr Rentner steuerpflichtig werden. Daher werden seit vergangenem Jahr auch die Rentner hierzulande aufgefordert, Steuererklärungen abzugeben.
Die Regeln für Rentner, die im Ausland leben, weichen jedoch teilweise deutlich von jenen ab, die für hiesige Ruheständler gelten. Und diese Regeln sind äußerst kompliziert und für Normalsterbliche kaum verständlich. So kommt es, dass Tausende Auslandsrentner falsche Bescheide erhalten und zu Nachzahlungen aufgefordert werden, obwohl sie gar keine Steuern zahlen müssen. Im Alter von 80, 90 oder 100 Jahren müssen sie sich mit den Untiefen des deutschen Steuerrechts auseinandersetzen. "Welches Elend sich hier in den Rentnerhaushalten abspielt, nehmen die Verantwortlichen in Deutschland einfach nicht ernst", sagt Jürgen Hass. Dabei sind sie oft nur aus Unwissen in eine Steuerfalle getappt. Denn die Berechnung der Steuer für Auslandsrentner folgt einigen Besonderheiten. So zieht das Finanzamt zur Berechnung der Steuerschuld zwar in einem ersten Schritt zunächst mal genau wie bei hiesigen Rentnern den steuerfreien Teil der Rente vom zu berücksichtigenden Einkommen ab. Das sind für Personen, die vor 2006 in Rente gingen, 50 Prozent, für spätere Rentnerjahrgänge ist es jedoch weniger, denn seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Vom steuerpflichtigen Anteil dürfen Rentner hierzulande dann jedoch noch den Grundfreibetrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen. In Deutschland. Anders dagegen bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält - bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuerpflichtig. [...] "Die Auslandsrentner werden diskriminiert und über den Tisch gezogen", findet Jürgen Hass. Er hat sich schon an diverse Behörden gewandt, sogar eine Petition beim Bundestag eingereicht. "Wir können uns die Finger wund schreiben, und was passiert? Nichts." |
Einzelnachweise
Querverweise
Netzverweise
- Webpräsenz: finanzamt-neubrandenburg.de
- Facebook-Gruppe: Finanzamt Neubrandenburg RiA - Rentenempfänger im Ausland (8.400 Mitglieder am 2. November 2017)
- Berlin und Finanzamt Neubrandenburg RiA - Außenhandelskammer MERCOSUR (21. August 2019) (Länge: 7:09 Min.)
- Finanzamt Neubrandenburg RiA - Rentenbesteuerung im Ausland - Außenhandelskammer MERCOSUR (22. Januar 2019) (Länge: 3:36 Min.)
- Klage gegen das Finanzamt Neubrandenburg RiA wegen rechtswidriger Kirchensteuer - Jürgen Hass, 30. Mai 2017 (6 Seiten)