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Finanzamt Neubrandenburg

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Das Finanzamt Neubrandenburg ist als zentrale Behörde für alle deutschen Rentner im Ausland zuständig.

Erfahrungen

Zitat: «Das Amt [Finanzamt Neubrandenburg] ist weltweit für diese Rentnergruppe zuständig und fordert sie auf, für die Zeit seit 2005 rückwirkende Steuer­erklärungen abzugeben. Grund dafür ist das geänderte Rentenrecht, das seit jenem Jahr gilt. Dies hat zur Folge, dass nun nach und nach mehr Rentner steuer­pflichtig werden. Daher werden seit vergangenem Jahr auch die Rentner hierzulande aufgefordert, Steuer­erklärungen abzugeben.

Die Regeln für Rentner, die im Ausland leben, weichen jedoch teilweise deutlich von jenen ab, die für hiesige Ruheständler gelten. Und diese Regeln sind äußerst kompliziert und für Normal­sterbliche kaum verständlich. So kommt es, dass Tausende Auslands­rentner falsche Bescheide erhalten und zu Nach­zahlungen aufgefordert werden, obwohl sie gar keine Steuern zahlen müssen. Im Alter von 80, 90 oder 100 Jahren müssen sie sich mit den Untiefen des deutschen Steuerrechts aus­einander­setzen.

"Welches Elend sich hier in den Rentner­haushalten abspielt, nehmen die Verantwortlichen in Deutschland einfach nicht ernst", sagt Jürgen Hass.
[...] "Die Betroffenen sollen Tausende von Euro überweisen, die viele dringend für lebens­wichtige Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Altenpflege und letztlich auch für eine menschen­würdige Bestattung benötigen", sagt er. "Viele weinen und zittern, können nicht mehr schlafen und sind am Ende ihrer Kräfte."

Dabei sind sie oft nur aus Unwissen in eine Steuerfalle getappt. Denn die Berechnung der Steuer für Auslands­rentner folgt einigen Besonderheiten. So zieht das Finanzamt zur Berechnung der Steuerschuld zwar in einem ersten Schritt zunächst mal genau wie bei hiesigen Rentnern den steuerfreien Teil der Rente vom zu berück­sichtigenden Einkommen ab. Das sind für Personen, die vor 2006 in Rente gingen, 50 Prozent, für spätere Rentner­jahr­gänge ist es jedoch weniger, denn seit 2006 steigt der steuer­pflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Vom steuer­pflichtigen Anteil dürfen Rentner hierzulande dann jedoch noch den Grund­frei­betrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen. In Deutschland.

Anders dagegen bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuer­pflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuer­pflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinst­renten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält - bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuer­pflichtig.

[...] "Die Auslandsrentner werden diskriminiert und über den Tisch gezogen", findet Jürgen Hass. Er hat sich schon an diverse Behörden gewandt, sogar eine Petition beim Bundestag eingereicht. "Wir können uns die Finger wund schreiben, und was passiert? Nichts."
Im Finanzministerium in Berlin sieht man sich jedoch im Recht. [...]»[1]

Einzelnachweise

  1. ParaguayBote: Steuer

Querverweise

Netzverweise