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Dhimmi-Steuer
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Der Begriff Dhimmi-Steuer, in der arabischen Originalbezeichnung Dschizya (arabisch جزية, DMG ǧizya "Kopfsteuer, Tribut"), ist die Zusammenziehung der Wörter Dhimmi (aus dem Arabischen für Schutzbefohlener) und Steuer, und bezeichnet ein ursprünglich nur von Angehörigen so genannter Buchreligionen[wp] (Mitglieder abrahamitischer Religionsgemeinschaften, im historischen Falle Christen, Juden, Mandäer[wp]) nach der freiwilligen und erzwungenen Unterstellung unter islamische Oberhoheit regelmäßig zu entrichtende Abgabe im Rahmen eines zwischen Vertretern der Buchreligionen und Muslimen geschlossenen Vertrages.