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WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

20170527 20170509 Abtreibung Sklaverei Menschenrechte Engel.jpg
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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Selbsthilfegruppe

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In einer Selbsthilfegruppe (engl. self-help group) treffen sich Betroffene zum Meinungs­austausch und zur gegen­seitigen Lebenshilfe. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden und machen für ihr Problem sensibel. Eine Selbsthilfe­gruppe soll helfen, Vertrauen in sich selbst zu bekommen.

In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen mit dem gleichen Problem zusammen. Dabei kann es um Krankheiten gehen, um Trauerarbeit, um Mobbing oder Behinderungen, also um soziale aber auch psychische Dinge. Im gemeinsamen Gespräch sollen Lösungs­ansätze und Strategien entwickelt werden, wie man mit dem Problem umgehen kann.

Grundlage für eine Selbsthilfegruppe die gemeinsame Betroffenheit. Wer sich einer Gruppe anschließt, macht das freiwillig. Verschwiegenheit, Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit füreinander sind Voraussetzungen. Ein Motto für Selbsthilfe­gruppen könnte sein: Nur Du alleine schaffst es - aber Du schaffst es nicht allein! Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ist kostenlos.

Selbsthilfegruppen

Viele Kranke und/oder ihre Angehörigen engagieren sich in Selbsthilfegruppen, um Unterstützung bei der Bewältigung von Krankheiten oder Behinderungen, psychischen oder sozialen Problemen zu erhalten. Selbsthilfe­gruppen werden meist auf lokaler Ebene mit dem Ziel gegründet, eine Veränderung der persönlichen Lebens­umstände und häufig auch ein Hineinwirken in das soziale und politische Umfeld zu bewirken. Hierbei stehen oft primär die spezifischen Interessen der jeweiligen Gruppen im Vordergrund. Im Zuge der Diskussion um eine stärkere Bürger­orientierung des Gesundheits­wesens durch Beteiligung von Patienten kommen Selbsthilfe­gruppen und ihren Organisationen zunehmend auch gesundheits­politische Funktionen zu. Seit der GKV-Gesund­heits­reform 2000 sollen die Krankenkassen für Maßnahmen der Prävention oder Rehabilitation bestimmter Krankheits­bilder Selbsthilfe­gruppen finanziell bis zu einem Höchstbetrag von zurzeit 0,55 Euro (Stand: 2007) je Versicherten und Jahr fördern. Die Spitzenverbände der Kranken­kassen haben dazu ein entsprechendes Verzeichnis der Krankheits­bilder erstellt und gemeinsam und einheitlich Grundsätze zu den Inhalten der Selbst­hilfe­förderung definiert. Viele Selbsthilfe­gruppen haben sich in Selbsthilfe­organisationen zusammen­geschlossen wie z. B. der Bundes­arbeits­gemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. oder der Deutschen Arbeits­gemein­schaft Selbst­hilfe­gruppen e.V. Letztere ist Träger der Nationalen Kontakt- und Informations­stelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfe­gruppen (NAKOS). In der Regel sind Selbsthilfekontaktstellen örtlich und regional arbeitende professionelle Beratungsstellen mit haupt­amtlichem Personal. Sie stellen indikations­übergreifend Dienst­leistungs­angebote bereit. Durch das GKV-Wettbewerbs­stärkungs­gesetz (GKV-WSG) wird die Förderung der Selbsthilfe ab 1. Januar 2008 weiter gestärkt, insbesondere durch die Umstellung der bisherigen Soll-Regelung auf eine Förder­verpflichtung. Mindestens 50 Prozent der Fördermittel eines Jahres müssen für eine kassen­arten­über­greifende Gemeinschafts­förderung aufgebracht werden. Die Förderung kann projekt­bezogen und/oder pauschal erfolgen. Sofern eine Krankenkasse den Förder­höchst­betrag von zurzeit 0,55 Euro je Versichertem in einem Jahr nicht erreicht, hat sie die nicht verausgabten Mittel der kassen­eigenen Förderung im Folgejahr der Gemein­schafts­förderung zur Verfügung zu stellen. Die durch das GKV-WSG geänderten Regelungen treten zum 1. Januar 2008 in Kraft. § 20 c SGB V Nationale Kontakt- und Informations­stelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) Bundesarbeits­gemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.

Querverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Selbsthilfegruppe aus dem Wirtschaftslexikon. Der Wirtschaftslexikon-Artikel steht unter unklaren Lizenz-Bedingungen.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Selbsthilfegruppen aus dem Wirtschaftslexikon. Der Wirtschaftslexikon-Artikel steht unter unklaren Lizenz-Bedingungen.