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Korporatismus

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Der Begriff Korporatismus, auch Korporativismus (von lateinisch corporativus einen Körper bildend) bezeichnet in der Politikwissenschaft[wp] ein Konzept der institutionalisierten Kooperation zwischen Staat und bestimmten Gruppen der Gesellschaft, welche entweder im Modus der staatlichen Zwangs­verwaltung (Autoritärer Korporatismus) oder auf Grundlage einer freiwilligen, beiderseitigen Verständigung (liberaler Korporatismus) erfolgen kann. Bei der ersten Variante des Korporatismus wird die Zusammenarbeit zwischen Staat und Gesellschafts­gruppen von einem autoritären[wp] oder totalitären Staat in seinerseits eigens zu diesem Zweck zur Vertretung von gruppen­spezifischen Interessen gegründeten Verbänden mit Zwangs­mitgliedschaft gesetzlich verordnet, administrativ beaufsichtigt und im Sinne eines hypothetisch konstruierten Volkswillens[wp] angeleitet, wohingegen bei der zweiten Variante die Partizipation der in repräsentativen Körperschaften organisierten Gruppen der Zivilgesellschaft am politischen Entscheidungs­findungs­prozess im Rahmen eines von denselben und dem Staat frei ausgehandelten und jederzeit neu verhandelbaren Vertragsverhältnis im Vordergrund steht. Die autoritäre Spielart des Korporatismus bildete in faschistischen Staaten die programmatische Grundlage für die Gleichschaltung des gesellschaftlichen Lebens.

Die Anhänger der Technokratischen Bewegung befürworteten in der Vergangenheit und befürworten auch gegenwärtig den Korporatismus als effektives Organisationsmodell.

Netzverweise

  • Tom-Oliver Regenauer: Gefecht der Technokraten (Teil 1, 77:52 Min.; Teil 2, 59:20 Min.; Druschba FM auf Odysee am 19. Oktober 2024
    Gefecht der Technokraten. Tom-Oliver Regenauer bei Koblenz: Im Dialog.
    Die Folien (PDF) der Tour-Präsentation finden Interessierte über diesen Link auf dem Blog von Tom-Oliver Regenauer:
    https://www.regenauer.press/tour-debriefing