Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.
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Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der Beschwerde, die sich auf Artikel 17 Grundgesetz[1] beruft und mit einer Petition[wp] vergleichbar ist. Ihr Sinn und Zweck liegt darin, dem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich beim Verdacht, ein Amtsträger bzw. ein Mitarbeiter einer Behörde oder einer anderen staatlichen Einrichtung habe eine ihm obliegende Dienstpflicht verletzt, auf direktem Weg an dessen Vorgesetzten oder gleich an die jeweils zuständige Dienstaufsichtsbehörde zu wenden. Letztere kann bei der betreffenden Behörde bzw. Einrichtung, wo die Person beschäftigt ist, deren Verhalten beanstandet wird, erfragt werden. Diese Auskunft darf die Behörde bzw. Einrichtung nicht verweigern.
Fristen oder eine bestimmte Form sind nicht vorgeschrieben. Aus naheliegenden Gründen empfiehlt es sich aber, Dienstaufsichtsbeschwerden "zeitnah" zu erheben. Obligatorisch ist, den Vorgang zu schildern, anlässlich dessen es zum beanstandeten Verhalten der Amtsperson gekommen ist. Dazu sind die Bedenken gegen die Handlungsweise zu konkretisieren und es sollte um Abhilfe gebeten werden. Sollte die konkrete Person nicht bekannt sein oder sind mehrere Personen einer Behörde beteiligt, ist die Nennung von Namen nicht erforderlich.
Dienstaufsichtsbeschwerden können sich gegen alle möglichen Amtsträger bzw. Berufsgruppen richten, beispielsweise gegen Verwaltungsbeamten, Lehrer, Polizisten oder Ärzte in staatlichen Krankenhäusern.
Zu einer besonderen Art von Dienstaufsichtsbeschwerden siehe den
Einzelnachweise
Netzverweise
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