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Betreuungskosten

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Hauptseite » Staat » Kinderbetreuung » Betreuungskosten

Die Betreuungskosten für die staatliche Betreuung von Kindern sind aus den laufenden Betriebs­kosten und den einmaligen Investitions­kosten vor Eröffnung der Einrichtung zu ermitteln.

Betriebskosten pro Platz

Die Betriebskosten oder auch laufenden Kosten umfassen sowohl die Personal­kosten als auch die Sachkosten wie z. B. Miete, Bastelmaterial und Verpflegung. Pro Monat betragen die Kosten für einen Platz halbtags (4 Stunden/Tag) und ganztags (8 Stunden/Tag):

  • Krippenplatz (für 0 bis 3jährige): 500 € halbtags bis 1.500 € ganztags
  • Kindergartenplatz (für 3 bis 6jährige): 300 € halbtags bis 1.000 € ganztags
  • Hortplatz (für 6 bis 14jährige): 300 € halbtags bis 800 € ganztags bzw. schulergänzend
  • Hochflexibler Back-up-Platz (für 0 bis 14jährige): 1.300 € bis 1.500 € ganztags

Die erheblichen Unterschiede entstehen vor allem durch folgende Faktoren:

  • Region: Die Kosten sind unterschiedlich in Ost- oder West­deutschland und in Städten und ländlichen Regionen. Sie sind von der Arbeits­markt­lage und von den Personalpreisen abhängig.
  • Personalausstattung: Die Anzahl der Fach- und Hilfs­kräfte muss umso höher sein, je kleiner die Kinder sind und je höher der landesübliche Personalschlüssel ist. Eine hochwertige, bildungs­orientierte Pädagogik bedarf generell einer höheren Personal­ausstattung - wie auch eine Einrichtung mit längeren und flexibleren Öffnungs­zeiten.
  • Mieten: Die Preise für Räume einschließlich Außen­gelände schwanken regional.
  • Öffnungszeiten: Die täglichen Öffnungs­zeiten (z. B. 4-12 Stunden/Tag) und über das Jahr (mit oder ohne Schließzeiten) beeinflussen vor allem die Personalkosten.
  • Flexibilität: Nutzungsmöglichkeiten für zusätzliche Bedarfe wirken sich ebenfalls auf die Kosten aus.

Managementkosten: Diese sind davon abhängig, wie und mit welchem Aufwand die Einrichtung verwaltet und betrieben wird, z. B. hinsichtlich der Platzbelegung, fachlichen Begleitung, Personal­betreuung, Öffentlichkeits­arbeit, etc..

  • Besondere Angebote: Das können Angebote zur Sprach­förderung oder besondere Aktivitäten und Spiel­materialien sein.

Bei der Ermittlung der Kosten ist zudem wichtig, ob sie die Verpflegungs­kosten beinhalten oder ob diese noch zu addieren sind.

Sie kennen Platzkosten, die deutlich niedriger liegen? Möglicherweise wurden Ihnen nur die Beiträge der Eltern genannt. Diese decken aber nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Oder es wurden nicht alle Aufwendungen eingerechnet. Besonders die Verwaltungs­kosten über­geordneter Behörden oder auch die mietfreie Nutzung städtischer Immobilien werden dem einzelnen (öffentlichen) Platz nicht immer als Kosten zugerechnet. In nicht in allen Kommunen ist das Controlling und die Einbeziehung aller anfallenden Kosten abschließend entwickelt.

Investitionskosten vor Eröffnung der Einrichtung

Die Investitionskosten für Kinderbetreuungs­einrichtungen können in drei Bereiche unterteilt werden:

Personalkosten für Planung und Vorbereitung, z. B. für die Konzeption, Verhandlungen mit den Behörden zur Genehmigung, Begleitung der baulichen Maßnahmen, die Auswahl des Betreuungs­personals. Bau- und Umbaukosten, die zum einen durch die baulichen Vorgaben in den Landes­gesetzen geregelt sind und zum anderen von der gewählten Immobilie abhängen und ggf. erheblich sein können (vor allem zu Brandschutz, Fluchtwegen, Küchen- und kind­gerechtem Hygiene­bereich). Aus­stattungs­kosten für Innen­einrichtung, Spielzeug und Außengelände.

Die Personalkosten für Planung und Vorbereitung sind bei der Literatur zum Thema bei den meisten Angaben zu Investitions­kosten nicht einbezogen - diese müssen sie entsprechend Ihrem Aufwand selbst dazu rechnen. Bei einem Neubau kann von Baukosten zwischen ca. 10.000 und 20.000 € pro Platz ausgegangen werden, bei einem Umbau je nach Aufwand zwischen 3.000 und 15.000 € pro Platz. Wenn sich der Vermieter an den Kosten beteiligt, reduzieren sich diese entsprechend. Die Ausstattung kostet je nach Qualität ab 2000 € pro Platz sowie ca. 5.000 € für die Büroausstattung.

Die Investitionskosten vor Eröffnung werden meist nicht auf die laufenden Kosten umgelegt, sondern gesondert finanziert. In den laufenden Kosten ist dagegen meist ein geringer Teil für laufende Investitionen in Ausstattung, Reparaturen u.ä. einkalkuliert.

Beteilung der Eltern an den Kosten

Die Elternbeiträge für betriebliche Einrichtungen orientieren sich in aller Regel an denen, die für die öffentlichen Einrichtungen derselben Kommune gelten. Diese sind z. T. einkommens- und nutzungs­abhängig bis zu einer örtlichen Obergrenze, also z. B. höher für Kinder unter drei Jahren und geringer für halb- als für ganztägige Nutzung. Die örtlichen Eltern­beiträge betragen bundesweit zirka:

  • Krippenplatz (für 0-3jährige): 0 bis 500 €
  • Kindergartenplatz (für 3-6jährige): 0 bis 450 €
  • Hortplatz (für 6-14jährige): 0 bis 400 €

In manchen Kommunen sind aufgrund eines Mangels gerade an Krippenplätzen die örtlichen Elternbeiträge für städtisch getragene Einrichtungen aus politischen Gründen allerdings sehr niedrig (z.B. nicht über 100 € für alle Einkommensgruppen). Plätze privater Träger müssen aber teurer sein. So ist das örtliche Niveau für die Eltern­beiträge in diesen Kommunen zweigeteilt: Es gibt die "sehr" günstigen Plätze in den städtischen Krippen und die - auch noch bezahlbaren - aber teureren der privaten Träger. In den Kalkulationen der Firma können die Eltern­beiträge, besonders wenn das Angebot gut oder besonders hochwertig ist, damit an das teurere "örtliche" Niveau der Eltern­beiträge angelehnt werden.

In manchen Modellen finden sich Besonderheiten: Bei Eltern­initiativen ist es möglich, dass die Elternbeiträge unter dem örtlichen Niveau liegen, v.a. dann, wenn sich die Eltern wesentlich am Management oder sogar an der Kinder­betreuung, an Koch- oder Reinigungs­diensten beteiligen. Diese intensiven Formen der Eltern­beteiligung nehmen allerdings eher ab. Vielerorts ist es darüber hinaus auch möglich, die Eltern­beiträge in Zusammenhang mit einem besonderen pädagogischen Konzept oder besonderen Öffnungs­zeiten oberhalb der orts­üblichen Beiträge zu erheben. Die Betreuung in betrieblich unterstützen Einrichtungen für Notfall­betreuung ist meist völlig kostenfrei für die Mitarbeiter­kinder, um die Nutzung dieses Angebotes zu fördern. Lediglich die Verpflegungs­kosten übernehmen in manchen Modellen die Eltern. Werden in einer Einrichtung zusätzlich zum gebuchten Platz Betreuungs­zeiten gebucht, ist es sehr verbreitet, dass die Eltern dafür extra bezahlen.

Grundsätzlich ist bei den Eltern­beiträgen zu beachten, dass sie nicht so hoch sein sollten, dass die Nutzung für Eltern unattraktiv wird.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Einrichtungen - Kosten von "Mittelstand und Familie".