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Andreas Manok

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Andreas Manok
Andreas Manok.png
Geboren 1959
Beruf Jurist

Andreas Manok (* 1959) ist ein deutscher Rechtsanwalt.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Tübingen sowie dem Referendariat in Konstanz und Istanbul legte Andreas Manok im Jahr 1990 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seither ist er als Rechtsanwalt tätig. Es folgten Weiter­bildungen zum Fachanwalt für Arbeits­recht und für Medizin­recht. Von 2009 bis 2011 absolvierte er den Master­studien­gang Medizinrecht der Dresden International University. Im Anschluss hieran promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern an der Universität Leipzig. Andreas Manok ist Partner einer mittel­ständischen Kanzlei in Ravensburg. Er berät und vertritt überwiegend Ärzte und andere Leistungs­erbringer im Gesundheits­wesen in allen berufs­spezifischen Rechts­angelegenheiten.[1]

Zitat: «Andreas Manok ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin­recht und Arbeits­recht in Ravensburg. In dieser Funktion berät und vertritt er überwiegend Ärzte und andere Leistungs­erbringer im Gesundheits­wesen in allen berufs­spezifischen Rechts­angelegen­heiten. Nach seinem Studium der Rechts­wissen­schaften in Mannheim und Tübingen und dem Referendariat in Konstanz und Istanbul legte er im Jahr 1990 das Zweite Juristische Staats­examen ab. Es folgten Weiter­bildungen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und zum Fachanwalt für Medizinrecht. Von 2009 bis 2011 nahm er erfolgreich an dem Master­studien­gang Medizinrecht der Dresden International University teil und qualifizierte sich zum "Master of Laws".»[2]

Veröffentlichungen

Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des maennlichen Kindes (2015)
  • Body Integrity Identity Disorder[wp]. Die Zulässigkeit von Amputationen gesunder Gliedmaßen aus rechtlicher Sicht., Leipziger Universitätsverlag 2012, ISBN 3-86583-662-3
  • Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes. Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte., Duncker & Humblot, 2015 (Schriften zum Gesundheitsrecht [SGR], Band 34), ISBN 3-428-14584-4
Zitat: «Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minder­jähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kultur­historischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundes­gesetz­geber als Reaktion auf das sog. Kölner Beschneidungsurteil in das BGB eingefügte § 1631d verfassungs­gemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungs­widrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minder­jährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungs­recht und deren Grundrecht auf Religions­freiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung[wp] durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen.» - Dr. Georg Neureither[3][4]

Einzelnachweise

Netzverweise

  • Rechtsanwälte Volz, Angelstorf, Manok, Lehmann & Partner mbB: Andreas Manok (Biographie, Tätigkeitsfelder, Mitgliedschaften)


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Andreas Manok (13. Mai 2015) aus der freien Enzyklopädie IntactiWiki. Der IntactiWiki-Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der IntactiWiki ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.