Andreas Manok
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Geboren
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1959
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Beruf
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Jurist
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Andreas Manok (* 1959) ist ein deutscher Rechtsanwalt.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Tübingen sowie dem Referendariat in Konstanz und Istanbul legte Andreas Manok im Jahr 1990 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seither ist er als Rechtsanwalt tätig. Es folgten Weiterbildungen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht. Von 2009 bis 2011 absolvierte er den Masterstudiengang Medizinrecht der Dresden International University. Im Anschluss hieran promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern an der Universität Leipzig. Andreas Manok ist Partner einer mittelständischen Kanzlei in Ravensburg. Er berät und vertritt überwiegend Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen berufsspezifischen Rechtsangelegenheiten.[1]
Zitat: |
«Andreas Manok ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht in Ravensburg. In dieser Funktion berät und vertritt er überwiegend Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen berufsspezifischen Rechtsangelegenheiten. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Tübingen und dem Referendariat in Konstanz und Istanbul legte er im Jahr 1990 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Es folgten Weiterbildungen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und zum Fachanwalt für Medizinrecht. Von 2009 bis 2011 nahm er erfolgreich an dem Masterstudiengang Medizinrecht der Dresden International University teil und qualifizierte sich zum "Master of Laws".»[2]
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Veröffentlichungen
Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des maennlichen Kindes (2015)
- Body Integrity Identity Disorder[wp]. Die Zulässigkeit von Amputationen gesunder Gliedmaßen aus rechtlicher Sicht., Leipziger Universitätsverlag 2012, ISBN 3-86583-662-3
- Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes. Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte., Duncker & Humblot, 2015 (Schriften zum Gesundheitsrecht [SGR], Band 34), ISBN 3-428-14584-4
Zitat: |
«Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sog. Kölner Beschneidungsurteil in das BGB eingefügte § 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung[wp] durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen.» - Dr. Georg Neureither[3][4]
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Einzelnachweise
Netzverweise
- Rechtsanwälte Volz, Angelstorf, Manok, Lehmann & Partner mbB: Andreas Manok (Biographie, Tätigkeitsfelder, Mitgliedschaften)