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Roland Proksch

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Roland Proksch
Roland Proksch.jpg
Beruf Jurist

Prof. Dr. jur. Roland Proksch ist ein deutscher Jurist. Er war von 1991 bis 2006 Präsident der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg und seit vielen Jahren mit Begleitforschung zum Thema Trennung und Scheidung befasst.

1980 promovierte er zum Dr. jur. Seine Ausbildung in Mediation, Konfliktforschung und Konfliktmanagement erhielt er 1988 und 1989 in den USA.[1][2]

1998 wurde das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) Nürnberg vom Bundesministerium für Justiz mit der Begleitforschung zur Umsetzung der Reform des Kindschaftsrechts beauftragt (so genannte Proksch-Studie). Die Studie spricht sich unter dem Strich für das Institut der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung aus. Proksch hat mit seinem Standpunkt, im Gegensatz zum Mütter­rechts­experten Ludwig Salgo bei den Frauen-Lobbyisten, einen schweren Stand.

Proksch-Studie

Das Bundesministerium der Justiz schrieb am 21. April 1998 im Bundesanzeiger die Durchführung des Forschungs­vorhabens zum Thema: "Begleit­forschung zur Umsetzung des Kindschafts­rechts" aus. Die Ausschreibung des Forschungsvorhabens war (auch) die Konsequenz entsprechender Anregungen von Politik, Wissenschaft, Fachkräften und Betroffenen im Rahmen der Gesetz­gebungs­arbeit zum Kindschaftsrechtsreformgesetz[wp] vom 16. Dezember 1997 (BGBl I 2942), die Praxis der Neuregelungen wissenschaftlich zu begleiten. Die Begleitforschung soll gesicherte und aussage­fähige Informationen ermöglichen zur Bewertung der Praxis und der Auswirkungen der Neuregelungen durch das KindRG. Die Bundesregierung erwartet davon Informationen als Entscheidungs­hilfe, ob und wie das neue Recht weiter­entwickelt werden kann. Gemäß der Koalitions­vereinbarung der beiden Regierungs­fraktionen soll das neue Kindschaftsrecht weiterentwickelt werden.

Beginn der Begleitforschung war September 1998. Der Abschlussbericht wurde im März 2002 dem BMJ übergeben.

Zitate

  • "... Das Kindschaftsrechtsreformgesetz erhöht die Chance auf gemeinsame Sorge. Die gemeinsame elterliche Sorge fordert und fördert die Kommunikation wie die Kooperation der Eltern. Sie hilft 'Erstarrungen' durch Positionen des 'Rechthabens' ebenso zu vermeiden wie erneute Verletzungen. Wenn es für die Eltern nach ihrer Scheidung nicht (mehr) darauf ankommt, den eigenen (Rechts-)Standpunkt vehement zu verteidigen, sondern als wichtig und notwendig erkannt wird, gemeinsam Eltern für ihre Kinder zu bleiben, dann werden sie miteinander und nicht gegeneinander um 'das Beste' für ihr Kind ringen. Dies hilft Konflikt­verschärfungen konsequent zu vermeiden." (S. 4)
  • "... Zwar ist richtig, dass die gemeinsame elterliche Sorge die Fähigkeit und den Willen der Eltern zur Kommunikation und Kooperation braucht. Vernachlässigt wird bei der Focussierung auf die gemeinsame elterliche Sorge jedoch, dass auch Eltern mit alleiniger elterliche Sorge/ohne elterliche Sorge diese Fähigkeit haben müssen, insbesondere, wenn es um die Regelungen von Umgangskontakten, der wechsel­seitigen Information über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder Unterhalts­leistungen geht. Während jedoch die geS die Kooperation und Kommunikation von Eltern strukturell fördert, fehlt dies bei der alleinigen elterliche Sorge.
    Gerade bei Eltern, die die alleinige Sorge (streitig) anstreben, bleiben partnerschaftliche Konflikte für ihre nachehelichen Beziehungen sowie Bestrebungen der Ausgrenzung des anderen Elternteils bestimmend. Richterliche Entscheidungen zur elterlichen Sorge nach Anhörungen von Eltern, die die alleinigen elterliche Sorge anstreben, und ihren Kindern können allein dem nicht beikommen. Die konflikthafte Beziehung der Eltern wird sich nach einer gerichtlichen Entscheidung häufig weiter verschärfen, mindestens aber bestehen bleiben, zum Nachteil der Kinder." (S. 6)

Einzelnachweise

Netzverweise