Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
84,6 %
1.015,22 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 5. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Roland Proksch

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Personen-Portal » Roland Proksch

Roland Proksch
Roland Proksch.jpg
Beruf Jurist

Prof. Dr. jur. Roland Proksch ist ein deutscher Jurist. Er war von 1991 bis 2006 Präsident der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg und seit vielen Jahren mit Begleitforschung zum Thema Trennung und Scheidung befasst.

1980 promovierte er zum Dr. jur. Seine Ausbildung in Mediation, Konfliktforschung und Konfliktmanagement erhielt er 1988 und 1989 in den USA.[1][2]

1998 wurde das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) Nürnberg vom Bundesministerium für Justiz mit der Begleitforschung zur Umsetzung der Reform des Kindschaftsrechts beauftragt (so genannte Proksch-Studie). Die Studie spricht sich unter dem Strich für das Institut der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung aus. Proksch hat mit seinem Standpunkt, im Gegensatz zum Mütter­rechts­experten Ludwig Salgo bei den Frauen-Lobbyisten, einen schweren Stand.

Proksch-Studie

Das Bundesministerium der Justiz schrieb am 21. April 1998 im Bundesanzeiger die Durchführung des Forschungs­vorhabens zum Thema: "Begleit­forschung zur Umsetzung des Kindschafts­rechts" aus. Die Ausschreibung des Forschungsvorhabens war (auch) die Konsequenz entsprechender Anregungen von Politik, Wissenschaft, Fachkräften und Betroffenen im Rahmen der Gesetz­gebungs­arbeit zum Kindschaftsrechtsreformgesetz[wp] vom 16. Dezember 1997 (BGBl I 2942), die Praxis der Neuregelungen wissenschaftlich zu begleiten. Die Begleitforschung soll gesicherte und aussage­fähige Informationen ermöglichen zur Bewertung der Praxis und der Auswirkungen der Neuregelungen durch das KindRG. Die Bundesregierung erwartet davon Informationen als Entscheidungs­hilfe, ob und wie das neue Recht weiter­entwickelt werden kann. Gemäß der Koalitions­vereinbarung der beiden Regierungs­fraktionen soll das neue Kindschaftsrecht weiterentwickelt werden.

Beginn der Begleitforschung war September 1998. Der Abschlussbericht wurde im März 2002 dem BMJ übergeben.

Zitate

  • "... Das Kindschaftsrechtsreformgesetz erhöht die Chance auf gemeinsame Sorge. Die gemeinsame elterliche Sorge fordert und fördert die Kommunikation wie die Kooperation der Eltern. Sie hilft 'Erstarrungen' durch Positionen des 'Rechthabens' ebenso zu vermeiden wie erneute Verletzungen. Wenn es für die Eltern nach ihrer Scheidung nicht (mehr) darauf ankommt, den eigenen (Rechts-)Standpunkt vehement zu verteidigen, sondern als wichtig und notwendig erkannt wird, gemeinsam Eltern für ihre Kinder zu bleiben, dann werden sie miteinander und nicht gegeneinander um 'das Beste' für ihr Kind ringen. Dies hilft Konflikt­verschärfungen konsequent zu vermeiden." (S. 4)
  • "... Zwar ist richtig, dass die gemeinsame elterliche Sorge die Fähigkeit und den Willen der Eltern zur Kommunikation und Kooperation braucht. Vernachlässigt wird bei der Focussierung auf die gemeinsame elterliche Sorge jedoch, dass auch Eltern mit alleiniger elterliche Sorge/ohne elterliche Sorge diese Fähigkeit haben müssen, insbesondere, wenn es um die Regelungen von Umgangskontakten, der wechsel­seitigen Information über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder Unterhalts­leistungen geht. Während jedoch die geS die Kooperation und Kommunikation von Eltern strukturell fördert, fehlt dies bei der alleinigen elterliche Sorge.
    Gerade bei Eltern, die die alleinige Sorge (streitig) anstreben, bleiben partnerschaftliche Konflikte für ihre nachehelichen Beziehungen sowie Bestrebungen der Ausgrenzung des anderen Elternteils bestimmend. Richterliche Entscheidungen zur elterlichen Sorge nach Anhörungen von Eltern, die die alleinigen elterliche Sorge anstreben, und ihren Kindern können allein dem nicht beikommen. Die konflikthafte Beziehung der Eltern wird sich nach einer gerichtlichen Entscheidung häufig weiter verschärfen, mindestens aber bestehen bleiben, zum Nachteil der Kinder." (S. 6)

Einzelnachweise

Netzverweise