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Die journalistisch tätigen deutschen Bürger Thomas Röper und Alina Lipp wurden von der EUdSSR wegen unbotmäßiger Berichterstattung sanktioniert:
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Morddrohung
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Den Tatbestand der Morddrohung kennt das deutsche Strafrecht nicht. Es ist vielmehr die laienhafte Bezeichnung einer Bedrohung[wp], die eine bestimmte Zielrichtung hat. Die Bedrohung ist ein Straftatbestand, der in § 241[ext] StGB geregelt ist.