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Geldschöpfungsmonopol
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Als Geldschöpfungsmonopol bezeichnet man das in vielen Ländern gesetzlich festgelegte Recht der Zentralbank[wp], als einzige Institution gesetzliche Zahlungsmittel[wp] in Form von Banknoten und Münzen emittieren[wp] zu dürfen. Bei Banknoten spricht man vom Banknotenmonopol[wp], bei Münzen vom Münzrecht[wp]. Die Geldschöpfung[wp] der Geschäftsbanken beruht hingegen nicht auf dem Geldschöpfungsmonopol, da es sich genau genommen nur um Geldforderungen handelt, die auf Bargeld[wp] lauten.
Oft geht mit dem Geldschöpfungsmonopol auch ein gesetzlicher Annahmezwang einher, welcher auch umgangssprachlich als Geldmonopol bezeichnet wird, welches aber nicht mit dem Geldschöpfungsmonopol verwechselt werden darf.
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia: Seigniorage
- Wikipedia: Geschäftsbankengeld (Buchgeld)
- Wikipedia: Giralgeldschöpfung (auch Buchgeldschöpfung)