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Fürsorglicher Freiheitsentzug

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Fürsorglicher Freiheitsentzug (FFE) bezeichnet den Entzug der Freiheit einer Person auch gegen ihren Willen durch eine Behörde. Die Person wird notfalls unter Zwang in eine Psychiatrische Klinik oder eine sozial­medizinische Einrichtung eingewiesen.[1]

Betroffene

Vorsorge

Mit einer Patientenverfügung, die ausdrücklich psychiatrische Untersuchungen untersagt und so die Entstehung psychiatrischer Diagnosen verhindert, kann man der Vornahme dieses staatlichen Aktes gegen die eigene Person vorbeugen.[3]

Einzelnachweise

  1. Schweiz: Fürsorglicher Freiheitsentzug für systemkritische Bürger, Gesundheitliche Aufklärung am 3. August 2010
  2. Fürsorglicher Freiheitsentzug für systemkritische Bürger - ein Filz von Politik, Medien, Justiz und Psychiatrie, Quer-Denken.TV am 21. März 2015 (Harry J. Heutschi, kritischer (und deswegen psychiatrisierter) Bürger und Aufdecker eines gigantischen Veruntreuungs­skandals in der Schweiz, im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. FFE - Fürsorglicher Freiheitsentzug heißt das Instrument, welches immer fleißiger benutzt wird, um unschuldige Bürger ihrer Freiheit zu berauben und wenn nötig für lange Zeit weg zu sperren. In der Schweiz werden über 27 unschuldig Mitbürger pro Tag, gegen ihren Willen zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Allein im Kanton Bern etwa wurden 1998 rund 360 Zwangs­einweisungen angeordnet, drei Jahre später waren es 700.)
  3. Patientenverfügung im Überblick