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Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist in Deutschland die letzte gerichtliche Berufungsinstanz für Zivil- und Strafsachen. Er ist aus dem Reichsgericht[wp] hervorgegangen.
Zusammensetzung
Er gliedert sich in dreizehn Zivilsenate, die mit römischen Ziffern durchnumeriert werden, fünf arabisch durchnumerierte Strafsenate und acht Spezialsenate. Jeder Senat hat einen Vorsitzenden Richter und vier Beisitzer.
Sitz
Sitz des BGH ist Karlsruhe. Nur der 5. Strafsenat hat seinen Sitz in Leipzig. Eigentlich sollte der gesamte BGH nach der Wiedervereinigung nach Leipzig ziehen. Jedoch weigerten sich die Richter, Karlsruhe zu verlassen.
Familiensenat
Der XII. Zivilsenat ist für Familienrecht und Mietrecht zuständig. Deshalb ist er auch unter dem Namen Familiensenat bekannt. Im November 2001 wurde Meo-Micaela Hahne mit dem Vorsitz betraut. Seitdem fällt er uns vornehmlich durch sexistisch bestimmte Urteile auf. Allerdings war der Bundesgerichtshof in der Tradition des Reichsgerichtes schon immer ein politisches Machtsystem, das Urteile stets nach politischen Vorgaben fällte.[1]
Der EGMR
Diese Urteile wurden immer wieder durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für Unrecht erklärt. Damit es in der BRD weniger Menschenrechtsverletzungen gibt, wurde im April 2004 Verfassungsrichterin a.D. Renate Jaeger zur Richterin am EGMR gewählt. Sie tut seitdem ihr Möglichstes.
Einzelnachweise
- ↑ Bundesgerichtshof in der Tradition des Reichsgerichtes: Kein Grund zur Nostalgie: Das Reichsgericht - Ingo Müller, März 2001 (6 Seiten, 143 KB)