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Völkerrechtswidrigkeit
Der Begriff Völkerrechtswidrigkeit (Wortzusammensetzung aus Völkerrecht und Widrigkeit[wikt] im Sinne von vorsätzliche Verletzung einer Rechtsnorm) bezeichnet in der juristischen Fachsprache ein Eigenschaftsmerkmal zwischenstaatlicher Handlungen, welches sich dadurch kennzeichnet, dass dieselben nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten der Staaten darauf ausgerichtet sind, das friedliche und gedeihliche Zusammenleben der Völker zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder die Integrität des (humanitären) Völkerrechts als solchem zu gefährden. Das einschlägige Beiwort lautet völkerrechtswidrig.
Verwendung und Deutungshoheit
Das Verständnis dessen, was als "völkerrechtswidrig" zu bezeichnen ist, unterliegt allerdings in jedem Staaten der Welt der jeweiligen, vom politischen Zeitgeist bestimmten, Deutungshoheit.
Der so genannte Wertewesten bezeichnet etwa Handlungen der Russischen Föderation - die zwar konform mit dem Völkerrecht sind, aber den Interessen des Wertewestens, insbesondere des Imperiums USA, zuwiderläuft - als "völkerrechtswidrig", während gegen die Bestimmungen des Völkerrechts verstoßende Angriffskriege der USA etwa als "humanitäre Aktion" verbrämt werden. Der Terminus wird in der unmittelbaren Gegenwart in geopolitischen Diskursen auch vielfach als Schlagwort und Kampfbegriff verwandt.
Querverweise
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