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Strafgesetzbuch
§ 170 StGB - Ehehinderniß (Verletzung der Unterhaltspflicht)
Der Paragraph 170 StGB hat sich inhaltlich von der Definition des Ehehinderniß zur Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht gewandelt.
- Kommentar
Heute dient der Paragraph zur strafrechtlichen Drohkulisse, um das Unterhaltsmaximierungsprinzip durchzusetzen.
§ 172 StGB - Ehebruch (Doppelehe)
Der Paragraph 172 StGB hat sich inhaltlich von der Strafbarkeit des Ehebruchs zur Strafbarkeit der Doppelehe gewandelt.
- Kommentar
Das deutsche Strafrecht hat uneheliche Promiskuität (Unzucht) straffrei gestellt, aber eheliche Promiskuität (Polygamie) unter Strafe gestellt.
Mit anderen Worten, mit Trauschein ist verboten, was ohne Trauschein erlaubt ist.
§ 177 StGB - Vergewaltigung (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)
Der Paragraph 177 StGB beschrieb ursprünglich den Straftatbestand der "Nötigung einer Frau zu außerehelichen Beischlaf". Heute ist es de facto möglich, jeden Mann (auch den Ehemann) zu kriminalisieren, nämlich wenn die Frau einen Beischlaf zur Vergewaltigung umdeutet.
- Kommentar
Der Satz "unter Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" ist in einer Ehe quasi immer gegeben, weil die Ehe ja nach feministischer Deutungshoheit ein patriarchales Unterdrückungsinstrument des Mannes über die Frau ist. Nach feministischer Weltsicht ist die Ehe eine Art "legalisierter Vergewaltigung".
§ 180 StGB - Kuppelei (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger)
Der Paragraph 180 StGB beschrieb ursprünglich den Straftatbestand der "Kuppelei" und wurde 1973 in "Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger" gewandelt.
- Kommentar
- keiner -
§ 183 StGB - Unzüchtige Handlungen (Exhibitionistische Handlungen)
Der Paragraph 183 StGB beschrieb ursprünglich geschlechtsneutral den Straftatbestand der "Unzüchtige Handlungen". Heute ist es ein sexistischer Paragraph, der nur Männer wegen "exhibitionistischen Handlungen" Strafe androht.
- Kommentar
Wieso das Strafgesetzbuch nur exhibitionistische Männer und nicht auch Frauen strafbewehrt, kann man(n) im Strafgesetzbuch leider nicht nachlesen. Auch nicht darüber warum das öffentliche "vorzeigen" weiblicher Brüsten nicht auch eine Form von Exhibitionismus ist.
§ 217 StGB - Kindstötung
Der Paragraph 217 StGB (Kindstötung) wurde im Januar 1998 gestrichen.
- Kommentar
Die Kindstötung[wp] war im deutschen Recht bis zur Aufhebung des Tatbestandes mit dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts von 1998 gegenüber anderen Tötungsdelikten privilegiert.
§ 218 StGB - Abtreibung
- Kommentar
Die Gesetzesänderungen sind ein klassisches Beispiel für die Straflosstellung der Frau.
§ 218a StGB - Straflosigkeit der Abtreibung
§ 218b StGB - Abtreibung ohne Beratung
§ 219 StGB - Verbot der Beihilfe zur Abtreibung (Schwangerenberatung)
Der Paragraph 219 StGB hat sich inhaltlich von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Abtreibung zur Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage gewandelt.
§ 235 StGB - Entziehung Minderjähriger
Der Paragraph 235 StGB beschreib den Straftatbestand der "Kindesentziehung".
- Kommentar
Trotz der geschlechterneutralen Formulierung werden Mütter wegen dieser Straftat weder angeklagt noch verurteilt.
§ 237 StGB - Entführung gegen den Willen der Entführten (Zwangsheirat)
Der Paragraph 237 StGB beschrieb ursprünglich den Straftatbestand der "Entführung gegen den Willen der Entführten". Die Begriffe Eltern und Unzucht wurden zum 1. April 1970 aus dem Gesetzestext entfernt, am 5. Juli 1997 wurde der Paragraph ganz gestrichen. Am 1. Juli 2011 wurde der Paragraph mit neuem Inhalt reaktiviert, diesmal unter dem neuen Begriff Zwangsheirat.
- Kommentar
Die Gesetzesänderungen sind ein klassisches Beispiel für die Kriminalisierung des Mannes und der Inszenierung der Frau als Opfer. Der neue Paragraph 237 StGB ist auch ein Paradebeispiel für sexistische Gesetzgebung unter Aufrechterhaltung der Illusion von einer geschlechterneutralen Gesetzgebung.
Gesetzesänderungsvorschläge
- WGvdL-Forum (Archiv 2): "Kinder haben Mutter u. Vater" ... wer zuwiderhandelt, soll bestraft werden!, Yussuf K am 17. Januar 2012 - 08:27 Uhr