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Heimaturlaubender Flüchtling

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Politiker haften für ihre Flüchtlinge!
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Der Heimaturlaubende Flüchtling ist eine Untergattung des gemeinen Flüchtlings, der seiner Heimat fernbleibt, aus der er geflohen ist.

So wie der Atlantische Lachs[wp] im Spätherbst die Flüsse Europas und Nordamerikas hinauf zieht, um an den Oberläufen zu laichen[wp], so zieht es den heimat­urlaubenden Flüchtling in die Heimat, um dort zu urlauben[wp]. Ob deren Wohnungen während der urlaubsbedingen Abwesenheit nur leerstehen oder derweil mit anderen Flüchtlingen belegt werden, konnte die WikiMANNia-Redaktion noch nicht eruieren.

Heimaturlaub und Asylrecht

JournalistenWatch: Heimaturlaubende "Flüchtlinge" verlieren Aufenthaltsrecht in Schweden:
Zitat: «Die neue schwedische Regierung ist der Ansicht: Wer als anerkannter "Flüchtling" oder Asylant zum Urlaub in seine Heimat fliegt, der verliert das Aufenthaltsrecht. Flucht und Heimaturlaub widersprächen einander. So genannte "Menschenrechts­gruppen" laufen - wie erwartet - Amok.

Die schwedische Migrationsbehörde ist von der, durch die "rechts­populistischen" Schwedendemokraten[wp] gestützten, neuen Regierung unter dem liberalen Regierungschef Ulf Kristersson[wp] damit beauftragt worden, ihre Arbeit in Bezug auf den Widerruf von Aufenthalts­genehmigungen zu schärfen.

Man sei der Ansicht, dass "Flüchtlinge" oder "Asylanten" ihr Aufenthaltsrecht im Land verspielen würden, wenn sie in ihrem Heimatland, aus dem sie ja geflüchtet seien, Urlaub machen. "Das System der geregelten Einwanderung darf nicht missbraucht werden. Deshalb beauftragen wir die schwedische Migrationsbehörde mit einer Mission zur Stärkung der Rückrufarbeit", so die zuständige Migrations­ministerin Maria Malmer Stenergard[wp] auf einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche.»[1]

Das ist ein sehr valider Punkt. Wie kann man sich als Flüchtling ausgeben und dann zum Urlaub nach Hause fliegen?

Das gab es auch bei uns schon. Nur kommt bei uns keine Frage danach auf.

Früher oder später wird man aber aus Deutschland zum Erholungsurlaub in Kriegsgebiete fliegen.

Hadmut Danisch[2]
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will anerkannten syrischen "Flüchtlingen" den Flüchtlings­status entziehen, wenn sie beim Heimaturlaub in Syrien erwischt wurden.

Dazu die stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Birgit Bessin[wp]:

Zitat: «Das Wahlkampfgetöse von Herrn Seehofer kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl die Bundesregierung, als auch die rot-rote Landesregierung bei diesem Thema seit Jahren untätig bleiben. Denn die Problematik ist bereits hinlänglich bekannt und führte bereits vor drei Jahren zu überregionaler bundesweiter Bericht­erstattung, ohne dass der Zustand abgestellt wurde.

Auch die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg hat bereit 2016 zu diesem Thema mehrere Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt. Die Antworten der Landesregierung zeigten vor allem eines: Desinteresse und Gleichgültigkeit. Es ist den Brandenburger Steuerzahlern aber nicht zu vermitteln, dass sie für teure Versorgungs­leistungen für Asylbewerber aufkommen müssen, um dann erleben zu müssen, dass die sogenannten "Flüchtlinge" es sich im sonnigen Heimaturlaub gutgehen lassen. Wer sich so verhält, ist kein Flüchtling, sondern ein Asylbetrüger.»

AfD[3]
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfährt inzwischen öfter von Reisen von Flüchtlingen in ihre Herkunfts­länder. Andere Stellen wie die Bundespolizei, die Ausländer­behörden oder die Bundes­agentur für Arbeit seien mittlerweile für das Thema stärker sensibilisiert, sagte eine BAMF-Sprecherin. Außerdem gebe es mittlerweile einen "funktionierenden Kommunikationsweg" zwischen den Behörden. "Die meisten Mitteilungen erfolgen seitens der Bundespolizei im Bundesgebiet, aber auch aus dem Ausland." Die Zahl solcher Reisen können weder das BAMF noch die Bundespolizei beziffern. "Das (...) Phänomen ist jedoch nicht nur vereinzelt bekannt", teilte ein Sprecher der Bundespolizei mit. Eine Reise in das Land, aus dem die Menschen aus Angst geflohen sind, führt nicht automatisch zur Aberkennung ihres Schutzstatus'. Es ist - wie vieles im Asylverfahren - vom Einzelfall abhängig. Laut BAMF gibt es aber nach wie vor für Heimatreisen anerkannter Flüchtlinge kein gesetzlich geregeltes Verfahren. [...]
– Mittelbayerische[4]
Heimaturlaube sind für anerkannte Flüchtlinge verboten. Trotzdem reisen einige von ihnen in ihre Herkunfts­länder. Weil sie das Verbot mehr oder weniger geschickt umgehen, lässt sich ihre Zahl nicht genau beziffern. [...] Die Behörden sollen künftig das Verfahren einstellen, wenn jemand glaubhaft erzählen kann, dass er die Reise unter Zwang angetreten habe, sich nicht unter den Schutz seines Herkunfts­staates habe stellen wollen oder dieser Schutz nicht gewährt worden sei.

Wie solche Geschichten aussehen können, zeigt die Datenbank des Bundes­verwaltungs­gerichts (BVGer). [...] So wie I. Die Irakerin lebt seit 2001 als anerkannter Flüchtling in der Schweiz. 2016 ging sie den Grenzbehörden am Flughafen Zürich-Kloten ins Netz, als sie von einer Reise in den Irak zurückkehrte. Bei der ersten Befragung gab sie als Reisegrund an, ihr Vater sei verstorben. In der Stellungnahme gegenüber der Asylbehörde erklärte sie hingegen, der Vater sei schwer krank. Auf den Widerspruch aufmerksam gemacht, sagte sie, sie habe sich am Flughafen missverständlich geäussert habe, denn ihre Sprach­kenntnisse seien - trotz 15 Jahren in der Schweiz - schlecht.

Das Sem hatte indes kein Musikgehör und aberkannte der Irakerin die Flüchtlings­eigenschaft und widerrief das Asyl. Dies unter anderem mit der Begründung, dass die Frau legal in den Irak eingereist sei. Das von ihr eingereichte Arztzeugnis zum Gesundheitszustand des Vaters erwecke zudem den Eindruck eines Gefälligkeits­schreibens. Auch scheine es, als würde sie sich absichtlich in vage Formulierungen flüchten, um den wahren Sachverhalt zu verschleiern. I. zog den Entscheid vor das Bundes­verwaltungs­gericht - mit dem Antrag auf unentgeltliche Prozessführung, den Erlass des Kosten­vorschusses und einen Gratis-Anwalt. [...]

– Basler Zeitung[5]
An den polnisch-ukrainischen Grenzübergängen kam es über die Feiertage zu kilometerlangen Staus. Wartezeiten von bis zu 24 Stunden wurden gemeldet.

Der Grund war nicht eine Evakuierung, sondern das Gegenteil: Zehntausende ukrainische Staatsbürger reisten für Weihnachten und den Jahreswechsel in ihr Herkunftsland zurück. Das berichteten mehrere Medien unter Berufung auf Grenz- und Polizeidaten.

Politisch bedeutsam ist der Vorgang insofern, als er die Voraussetzungen des geltenden Schutzstatus berührt. Dieser basiert auf der Annahme einer ernsthaften Gefahr im Herkunftsland.

Dieser Status wird pauschal gewährt, ohne individuelle Asylprüfung, und ist mit umfangreichen Sozialleistungen verbunden.

Die Rückreisen verändern nicht den Charakter der Personen, wohl aber die Logik des Schutzsystems. Wird Schutz faktisch reversibel, verliert er seine klare Abgrenzung gegenüber regulärer Mobilität. Die Kategorie der Flucht wird damit funktional neu interpretiert.

Besonders deutlich wird dies durch die staatliche Praxis. Rückreisen bleiben folgenlos. Es gibt keine systematische Erfassung, keine automatische Überprüfung, keinen Widerruf von Leistungen.

Wer ausreist, kann in der Regel problemlos zurückkehren und erhält weiterhin Bürgergeld, Unterkunft und Krankenversicherung. Der Staat verzichtet bewusst auf Kontrolle.

Damit entsteht ein Strukturproblem. Nicht auf der individuellen Ebene, sondern auf der systemischen. Die rechtliche Konstruktion des Schutzstatus wird von der Lebensrealität entkoppelt.

Das Asylrecht wird faktisch in ein Aufenthaltsrecht mit Rückkehroption überführt, ohne dass dies politisch offen benannt oder rechtlich neu geregelt wird.

Statt einer sachlichen Klärung herrscht regulatorische Unschärfe. Der Staat verzichtet darauf, Rückreisen systematisch einzuordnen und rechtlich zu bewerten. Damit bleibt offen, wann Schutz greift und wann er endet. Diese Unbestimmtheit schwächt das Vertrauen in ein Instrument, das auf Verlässlichkeit angewiesen ist.

Die Feiertagsstaus an der Ostgrenze sind deshalb kein Randphänomen, sondern ein Symptom. Sie zeigen, dass die Flüchtlingspolitik mit einer Realität konfrontiert ist, für die sie keine klaren Antworten mehr hat. Und sie verdeutlichen, dass Großzügigkeit ohne Kriterien langfristig nicht stabil ist.

Nicht weil Hilfe falsch wäre. Sondern weil sie ohne klare Regeln ihre eigene Grundlage verliert.

RT Deutsch[6]
WikiMANNia-Kommentar
Das Thema Migration ist ein einziges Katz-und-Maus-Spiel, zwischen den so genannten Flüchtlingen und den so genannten Grenzbehörden, sowie auch zwischen der Regierung und den Bürgern, denen die Hucke vollgelogen wird.

Alles ist "vom Einzelfall abhängig", es gibt "kein gesetzlich geregeltes Verfahren" und einen "Gratis-Anwalt" gibt es noch obendrauf.

Das Geschäftsmodell "Flüchtling" ist eine gewaltige Arbeits­beschaffungs­maßnahme für den Berufsstand des Rechtsanwalts, aber auch für so genannte kirchliche Organisationen wie Caritas und Diakonie.

Die einzig gültige Regel in dieser Betrugsmasche ist, dass der autochthone Bürger zwangsweise für diese Mafia zahlen muss.

Willkommene Devisenbeschaffer

Die in Europa häufig von Sozialhilfe lebenden so genannten Flüchtlinge sind willkommene Devisenbeschaffer für die Heimatländer:

Die Szene spielte sich im Juli 2016 am Flughafen Zürich-Kloten ab. Es ist Ferienzeit. Tausende von Menschen fliegen in ihren Sommerurlaub. Darunter sind zahlreiche Leute aus Eritrea, Männer, Frauen, ganze Familien. Sie haben Reiseausweise als Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene, die trotz abgelehntem Asylantrag in der Schweiz bleiben können. Die Kantone haben die Dokumente ausgestellt, nachdem die Eritreer ein Gesuch eingereicht haben und dies vom Bund geprüft worden ist.

Viele von ihnen fliegen nicht etwa nach Italien, Deutschland oder nach Schweden, wo es grosse Diaspora-Gemeinden aus Eritrea gibt. Sie fliegen in ihre Heimat. Also in das Land, in dem sie gemäss der Flüchtlings­politik von Bundesrätin Simonetta Sommaruga "an Leib und Leben bedroht" sind und darum nach einem abgewiesenen Asylantrag zurzeit keinesfalls zurück­geschafft werden können.

Die Reise führt jedoch nicht direkt nach Eritrea. Solche Flüge gibt es ab Zürich gar nicht, sondern, gemäss Recherchen der BaZ, über eine Zwischen­station, zum Beispiel via Istanbul. Von dort geht es in die sudanesische Hauptstadt Khartum oder nach Äthiopien in die Hauptstadt Addis Abeba. Das zeigen Boarding-Karten der in Zürich einsteigenden Eritreer, die die BaZ gesehen hat. Es sind täglich bis zu fünfzig Personen, die so die Schweiz verlassen und in ein Nachbarland von Eritrea fliegen. Hin- und Rückflug via Istanbul kosten in der Hochsaison im Sommer rund 650 Franken. Derzeit sind sie für 599 Franken zu haben.

Im Sudan oder in Äthiopien besteigen die Eritreer schliesslich Busse, die sie in ein paar Tagen in ihre Heimat bringen. Ab Khartoum existieren auch Flüge, die nach rund einer Stunde in der eritreischen Hauptstadt Asmara landen. Vier von fünf Eritreern in der Schweiz beziehen Sozialhilfe. Diese ist offenbar so grosszügig bemessen, dass es vielen möglich ist, damit in ihre Heimat zu reisen. [...]

Das SEM verwies einmal mehr auf die Schwierigkeiten, den Missbrauch nachzuweisen. Die Eritreer würden, so die Auskunft der Bundesbehörde gegenüber dem Zürcher Migrationsamt, neben den von der Schweiz ausgestellten Dokumenten die heimatlichen Reise­dokumente benutzen.

Das bedeutet im Klartext, dass zahlreiche Eritreer, die mehrheitlich ihren eritreischen Pass im Asylverfahren nicht vorweisen können, plötzlich wieder über Reise­dokumente verfügen, wenn sie auf Heimaturlaub fahren, entweder weil sie ihn den Schweizer Behörden unterschlagen oder weil sie vom eritreischen Konsulat in Genf oder anderswo neue Papiere erhalten haben. Die NZZ am Sonntag deckte bereits vor drei Jahren auf, dass die eritreische Vertretung in der Schweiz bei der eritreischen Diaspora in Europa nicht nur Steuern für das Heimatland eintreibt, sondern auch gleich Reisen nach Eritrea organisiert. Flüchtlinge sind für das Land willkommene Devisen­beschaffer. [...]

– Basler Zeitung[7]

Einzelnachweise

  1. Heimaturlaubende "Flüchtlinge" verlieren Aufenthaltsrecht in Schweden, JournalistenWatch am 19. Dezember 2022
  2. Hadmut Danisch: Heimaturlaubende Flüchtlinge, Ansichten eines Informatikers am 4. Juni 2023
  3. Birgit Bessin: "Das sind Asylbetrüger", AfD Brandenburg am 21. August 2019
  4. Mehr Flüchtlinge auf Heimaturlaub, Mittelbayerische am 15. Juni 2017
    Anreißer: Behörden melden häufiger Reisen von Migranten in ihre Herkunftsländer. Es mangelt noch immer an klaren Regeln.
  5. Andrea Sommer: Flüchtlinge auf Heimaturlaub, Basler Zeitung am 12. März 2018
    Anreißer: Gerichtsurteile zeigen, weshalb Menschen in das Land zurückkehren, aus dem sie einst geflohen sind.
  6. Hans-Ueli Läppli: Heimaturlaub trotz Krieg? Ukrainer reisen massenhaft für Ferien zurück, RT Deutsch am 26. Dezember 2025
    Anreißer: Zehntausende Ukrainer mit Schutzstatus reisen über Weihnachten in ihre Heimat zurück. Möglich wird dies durch ein System ohne Kontrolle und ohne individuelle Prüfung. Der Widerspruch zwischen Fluchtgrund und Rückreise untergräbt die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz staatlicher Hilfe.
  7. Dominik Feusi: Eritreer machen Heimaturlaub, Basler Zeitung am 24. Januar 2017
    Anreißer: Viele Eritreer fliegen regelmässig zurück in das Land, in dem sie "an Leib und Leben bedroht" sind. Die Flüchtlinge, die hier meist von Sozialhilfe leben, sind für das Land willkommene Devisenbeschaffer.

Querverweise